Springe zum Inhalt

Aktuelles

Lie­be Lese­rin­nen und Leser,

ich habe mich die gan­ze Woche auf die Ver­ab­schie­dung des Gesetz­ent­wurfs zur Beschleu­ni­gung des Woh­nungs­baus und zur Wohn­raum­si­che­rung gefreut. Jetzt ist der Beschluss im Ple­num erfolgt.

Wir haben damit einen ent­schei­den­den Punkt aus dem Sofort­pro­gramm der Bun­des­re­gie­rung über die Ziel­ge­ra­de gebracht: den Bau­tur­bo. An dem Gesetz­ent­wurf habe ich im Wesent­li­chen mit­ge­ar­bei­tet. Wir haben ihn in den ver­gan­ge­nen Mona­ten in der Arbeits­grup­pe Bau, Woh­nen, Stadt­ent­wick­lung und Kom­mu­nen der SPD-​Bundestagsfraktion, deren stell­ver­tre­ten­der Spre­cher ich bin, in der Koali­ti­on und im Aus­schuss für Woh­nen, Stadt­ent­wick­lung, Bau­we­sen und Kom­mu­nen inten­siv bera­ten, auch kon­tro­vers dis­ku­tiert. Und das Ergeb­nis, fin­de ich, kann sich sehen las­sen. Ich bin stolz dar­auf, dass wir den ers­ten Schritt gemacht haben, um neue Woh­nun­gen zu geneh­mi­gen und bezahl­ba­ren Wohn­raum zu schaf­fen. Gera­de als frü­he­rer Bür­ger­meis­ter freue ich mich, dass wir den Kom­mu­nen die not­wen­di­ge Unter­stüt­zung dafür zukom­men lassen.

Die­se Woche hat­te ich die Mög­lich­keit, mit Mit­ar­bei­tern des Ber­li­ner Stand­or­tes vom Medi­zin­tech­nik­un­ter­neh­men B.Braun aus Melsun­gen im Bun­des­tag ins Gespräch zu kom­men. Wir haben unter ande­rem über Export­för­de­rung, Infra­struk­tur, die Koali­ti­ons­ar­beit und ver­mö­gens­wirk­sa­me Leis­tun­gen gesprochen.

Ich freue mich immer, wenn Unter­neh­men aber auch Besu­cher­grup­pen aus dem Wahl­kreis vor­bei­schau­en. Der gute Aus­tausch hilft, geer­det zu blei­ben und sich für den hei­mi­schen Wahl­kreis einzusetzen.

Ihr und Euer

Dr. Phil­ipp Rottwilm

Bei der 2./3. Lesung des Gesetz­ent­wurfs zur Beschleu­ni­gung des Woh­nungs­baus und zur Wohn­raum­si­che­rung wur­de das Gesetz mehr­heit­lich im Deut­schen Bun­des­tag verabschiedet.

Bau­en und Woh­nen müs­sen wie­der bezahl­bar wer­den. Mit dem Bau-​Turbo schaf­fen wir mehr Tem­po und gerin­ge­re Kos­ten beim Woh­nungs­bau: schnel­le­re Pla­nun­gen, beschleu­nig­te Geneh­mi­gun­gen und die Erschlie­ßung zusätz­li­cher Flä­chen – das ermög­licht das neue Gesetz.

Das Vor­ha­ben wur­de bereits von der Ampel ange­sto­ßen. Geplant sind meh­re­re Ände­run­gen im Bau­ge­setz­buch. Bau­ten sol­len auto­ma­tisch erlaubt wer­den, wenn die Gemein­de nicht wider­spricht. Und die Gemein­den kön­nen von Bebau­ungs­plä­nen abwei­chen. Schnel­le­re Geneh­mi­gun­gen und zusätz­li­che Flä­chen sor­gen damit für mehr Dyna­mik. Die Rege­lung soll befris­tet bis Ende 2030 gelten.

Mit dem neu­en Gesetz sor­gen wir dafür, dass Bun­des­mit­tel zügig vor Ort ankommen:

✅ Mehr bezahl­ba­re Woh­nun­gen — die Mil­li­ar­den für den sozia­len Woh­nungs­bau wer­den schnel­ler in Pro­jek­te umge­setzt. Und auch Pro­gram­me wie “Jung kauft Alt” sowie “Jun­ges Woh­nen” für Azubi- und Stu­die­ren­den­wohn­hei­me kom­men jetzt mit mehr Tem­po voran.

✅ Mehr Kitas und Schu­len — auch hier gilt: kür­ze­re Ver­fah­ren, kla­re Fris­ten, weni­ger Bürokratie.

Wenn die Gemein­de zustimmt, kann künf­tig von den bis­her gel­ten­den Vor­schrif­ten des Pla­nungs­rechts abge­wi­chen wer­den, wie zum Bei­spiel von der Auf­stel­lung eines Bebau­ungs­plans. Das spart Zeit, Arbeit und Geld. Es gilt dann, wenn die Abwei­chung mit den Inter­es­sen der All­ge­mein­heit ver­ein­bar ist und der Errich­tung eines Wohn­ge­bäu­des, der Erwei­te­rung, Ände­rung oder Erneue­rung eines Gebäu­des, wenn dadurch neue Woh­nun­gen geschaf­fen oder vor­han­de­ner Wohn­raum wie­der nutz­bar wer­den, oder der Nut­zungs­än­de­rung eines Gebäu­des zu Wohn­zwe­cken dient. Hier­durch benö­tig­te sozia­le und kul­tu­rel­le Ein­rich­tun­gen, wie bei­spiels­wei­se Kitas, kön­nen eben­falls zuge­las­sen werden.

Der nächs­te Schritt ist eine gro­ße Baugesetzbuch-​Novelle. Bau­vor­schrif­ten müs­sen struk­tu­rell und dau­er­haft ent­schlackt wer­den. Der Bau­tur­bo ist eine Zwi­schen­lö­sung bis zur umfas­sen­den Baugesetznovelle.

In sei­ner Rede vor dem Deut­schen Bun­des­tag beton­te Phil­ipp Rott­wilm, dass für mehr Woh­nun­gen, die schnel­ler benö­tigt wür­den, der Bau­tur­bo dafür genau der rich­ti­ge Hebel sei.

Rott­wilm wei­ter: „Wir haben das Gesetz jetzt im par­la­men­ta­ri­schen Ver­fah­ren – die Minis­te­rin hat es eben gesagt – noch ein­mal bes­ser gemacht. Ich möch­te dies­be­züg­lich noch ein­mal auf drei Punk­te eingehen.

Ers­tens. Wir haben die Frist für die kom­mu­na­le Ent­schei­dung von zwei auf drei Mona­te ver­län­gert, weil zwei Mona­te in vie­len Fäl­len, vor allem bei klei­ne­ren Kom­mu­nen, nicht aus­rei­chend waren.

Zwei­tens. Wir ermög­li­chen mit dem Bau­tur­bo nicht nur den Bau von Woh­nun­gen, son­dern auch von Ärz­te­häu­sern, von Kitas, von Schu­len und klei­nen Läden für den täg­li­chen Bedarf. Das ist ent­schei­dend; denn wir wol­len kei­ne Schlaf­städ­te wie in den 70er-​Jahren, son­dern wir wol­len leben­di­ge und lebens­wer­te Stadt­vier­tel und Quar­tie­re ermöglichen.

Drit­tens. Wir schaf­fen die Mög­lich­keit, neue Woh­nun­gen auch auf Nicht­ge­bäu­den zu bau­en, etwa durch die Auf­sto­ckung von Super­märk­ten; wir haben es eben schon gehört. Die­se Ver­bes­se­run­gen zei­gen: Wir suchen als Koali­ti­on das Gespräch mit den Ent­schei­dern vor Ort. Wir hören zu. Und wir haben auch die Kraft, gro­ße Ent­schei­dun­gen zu tref­fen in die­sem Haus.“

Rott­wilm hob damit gera­de die sozia­len Aspek­te her­vor. Es sei wich­tig, dass auch eine Kita gebaut wer­den kann, dass eine Grund­schu­le gebaut wer­den kann und dass es am Ende nicht so ist, dass wir auf der einen Sei­te qua­si Woh­nun­gen bau­en, aber dann da kein Leben stattfindet.

Vor allem han­de­le es sich sei­ner Mei­nung nach um einen der größ­ten Akte der Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung der ver­gan­ge­nen Jahr­zehn­te. Und wei­ter: „Dabei ver­fol­gen wir drei kla­re Zie­le: Wir beschleu­ni­gen, weil Ver­fah­ren jetzt nur weni­ge Mona­te und nicht mehr Jah­re dau­ern. Wir schaf­fen bezahl­ba­ren Wohn­raum; denn wir ermög­li­chen den Kom­mu­nen, jetzt end­lich im gro­ßen Stil Bau­land aus­zu­wei­sen und neue Woh­nun­gen zu geneh­mi­gen. Und wir begren­zen Vor­schrif­ten, weil Büro­kra­tie eben kein Selbst­zweck ist.

Abschlie­ßend beton­te Rott­wilm, dass das Gesetz allein die Woh­nungs­fra­ge nicht lösen wür­de, aber es sei ein ers­ter und wich­ti­ger Schritt. Es sei ein Start­schuss, und ein kla­res Bekennt­nis: Es gäbe kein „Weiter-​so“: „Unser Land muss wie­der mehr Mög­lich­ma­cher als Pro­jekt­ver­hin­de­rer wer­den, und der Bau­tur­bo wird dabei helfen!“

Länder- und Kommunal-​Infrastrukturgesetz beschlossen

Der Bun­des­tag hat das Länder- und Kom­mu­nal­in­fra­struk­tur­ge­setz (LuKIFG, 21/​1085) beschlos­sen. Es soll die Vor­aus­set­zun­gen dafür schaf­fen, dass von den 500 Mil­li­ar­den Euro an neu­en Schul­den, die der Bund im Rah­men des Son­der­ver­mö­gens Infra­struk­tur und Kli­ma­schutz (SVIK) auf­neh­men darf, 100 Mil­li­ar­den Euro an die Län­der fließen.

Ange­nom­men wur­de auch ein Gesetz­ent­wurf, durch den die Regie­rung dafür sor­gen will, dass die Län­der künf­tig selbst Schul­den in Höhe von 0,35 Pro­zent des Brut­to­in­lands­pro­dukts auf­neh­men kön­nen (21/​1087). Ein drit­ter beschlos­se­ner Gesetz­ent­wurf sieht eine Ände­rung des Sanie­rungs­hil­fen­ge­set­zes (21/​1503) vor, damit auch Bre­men und das Saar­land die Mög­lich­keit für höhe­re Schul­den im Rah­men des Grund­ge­set­zes erhalten.

Ver­ab­schie­det wur­de die Ände­rung des Staatsangehörigkeitsgesetzes 

Der Ent­wurf zur Ände­rung des Staats­an­ge­hö­rig­keits­ge­set­zes wur­de vom Bun­des­tag ver­ab­schie­det. Die wich­tigs­te Ände­rung ist die Abschaf­fung der soge­nann­ten „Tur­boe­in­bür­ge­rung“, die eine Ein­bür­ge­rung nach drei Jah­ren ermög­lich­te. Künf­tig gilt wie­der eine Vor­auf­ent­halts­zeit von min­des­tens fünf Jah­ren als Regel. 

Im Koali­ti­ons­ver­trag wur­de schon ver­ein­bart, dass die beschleu­nig­te Ein­bür­ge­rung nach drei Jah­ren abge­schafft wer­den soll­te. Die Regie­rung hat­te zuvor betont, dass eine nach­hal­ti­ge Inte­gra­ti­on Zeit brau­che und dass eine fünf­jäh­ri­ge Vor­auf­ent­halts­zeit dies bes­ser widerspiegele. 

Im Gegen­zug ist nun gesi­chert, dass die dop­pel­te Staats­bür­ger­schaft und die regu­lä­re Ein­bür­ge­rung nach fünf Jah­ren erhal­ten blei­ben. Zudem hat das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um in den par­la­men­ta­ri­schen Bera­tun­gen zuge­sagt, die Ein­bür­ge­rungs­be­hör­den über den Umgang mit Alt­fäl­len zu infor­mie­ren, also die­je­ni­gen Betrof­fe­nen, die nach alter Rechts­la­ge bereits einen Ein­bür­ge­rungs­an­trag gestellt haben.

Tarif­treue­ge­setz: Deutsch­land zahlt Tarif – Vor­teil für Beschäf­tig­te, Arbeit­ge­ber und eine star­ke Wirtschaft

In 1. Lesung wur­de der Regie­rungs­ent­wurf eines Tarif­treue­ge­set­zes behan­delt. Das Bun­des­ta­rif­treue­ge­setz soll für fai­re Löh­ne und gute Arbeits­be­din­gun­gen sor­gen bei der Umset­zung des 500-​Milliarden-​Euro-​Sondervermögens für Inves­ti­tio­nen. Wer Bun­des­auf­trä­ge erhält, soll Tarif­stan­dards einhalten.

So been­den wir Lohn­dum­ping, stär­ken die Tarif­bin­dung und schaf­fen fai­re Wett­be­werbs­be­din­gun­gen für ver­ant­wor­tungs­vol­le Unter­neh­men. Gleich­zei­tig sor­gen wir für eine unbü­ro­kra­ti­sche Umset­zung: Nach­wei­se las­sen sich mit vor­han­de­nen Unter­la­gen erbrin­gen, Zer­ti­fi­zie­run­gen schaf­fen zusätz­li­che Entlastung.

Das Ziel ist klar: Deutsch­land zahlt Tarif – zum Vor­teil von Beschäf­tig­ten, Arbeit­ge­bern und einer star­ken Wirtschaft.

Steu­er­än­de­rungs­ge­setz 2025 mit finan­zi­el­len Ent­las­tun­gen für Bür­ge­rin­nen und Bür­ger eingebracht

Die­se Woche wur­de der Regie­rungs­ent­wurf für ein Steu­er­än­de­rungs­ge­setz 2025 in ers­ter Lesung bera­ten. Wesent­li­che Inhal­te sind die Erhö­hung der Ent­fer­nungs­pau­scha­le, die Absen­kung des Mehr­wert­steu­er­sat­zes von Ver­pfle­gungs­leis­tun­gen in Restau­rants, Schu­len und Kitas sowie die Anhe­bung der Übungsleiter- und Ehren­amts­pau­scha­le. Die­se Ent­las­tun­gen sind Teil des Sofort­pro­gramms für Deutsch­land, das der Koali­ti­ons­aus­schuss im Mai beschlos­sen hat­te und das nun umge­setzt wird.

Von der Erhö­hung der Ent­fer­nungs­pau­scha­le pro­fi­tie­ren alle Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer, denn die Erhö­hung gilt ab dem ers­ten Kilo­me­ter Arbeits­weg. Unab­hän­gig vom Ver­kehrs­mit­tel haben damit die­je­ni­gen, die mit ihrer täg­li­chen Arbeit unser Land am Lau­fen hal­ten, am Ende des Monats mehr Geld im Portemonnaie.

Die Umsatz­steu­er für Spei­sen in der Gas­tro­no­mie soll ab dem 1. Janu­ar 2026 dau­er­haft auf sie­ben Pro­zent redu­ziert wer­den. Sowohl die Wei­ter­ga­be der Steu­er­sen­kung an Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher als auch zusätz­li­che Inves­ti­tio­nen sind möglich.

Der Koali­ti­ons­aus­schuss ist ein aus füh­ren­den Per­so­nen der Koali­ti­ons­par­tei­en SPD und CDU/​CSU sowie der Regie­rung zusam­men­ge­setz­tes Gre­mi­um. Der Koali­ti­ons­aus­schuss koor­di­niert die Zusam­men­ar­beit zwi­schen Koalitionspartnern.

Ver­ein­ba­rung zum Ren­ten­pa­ket, Aktiv­ren­te kommt

Im Koali­ti­ons­aus­schuss wur­de eine umfas­sen­de Ren­ten­re­form ver­ein­bart. Bestand­teil die­ses Ren­ten­pa­ke­tes sind die Hal­te­li­nie beim Ren­ten­ni­veau, die Voll­endung der Müt­ter­ren­te, die Auf­he­bung des Vor­be­schäf­ti­gungs­ver­bots, die Stär­kung der Betriebs­ren­te sowie die Aktiv- und Frühstartrente.

Der Koali­ti­ons­aus­schuss hat sich auf fol­gen­den Zeit­plan verständigt:

Die Aktiv­ren­te sowie die bereits dem Par­la­ment vor­lie­gen­den Gesetz­ent­wür­fe Ren­ten­pa­ket 2025 und Zwei­tes Betriebs­ren­ten­stär­kungs­ge­setz wer­den noch in die­sem Jahr beschlos­sen, damit sie am 1. Janu­ar 2026 in Kraft tre­ten kön­nen. Die Früh­start­ren­te wird so schnell wie mög­lich abge­schlos­sen. Noch in die­sem Jahr wer­den Eck­punk­te im Kabi­nett beschlos­sen. Das Gesetz wird rück­wir­kend zum 1.1.2026 in Kraft treten.

Als zusätz­li­cher Teil der Ren­ten­re­form wird die Reform der pri­va­ten Alters­vor­sor­ge (Nach­fol­ge Ries­ter) noch 2025 im Kabi­nett beschlossen.

Für das Geset­zes­vor­ha­ben Aktiv­ren­te wer­den die fol­gen­den Eck­punk­te vereinbart: 

  • Der Start soll zum 1.1.2026 erfolgen
  • Gilt für abhän­gi­ge /​ nicht­selb­stän­di­ge Tätig­kei­ten (sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­te Beschäftigungsverhältnisse),
  • Gilt nicht für Gewer­be­trei­ben­de, Frei­be­ruf­ler und selbst­stän­di­ge Tätig­kei­ten oder Land- und Forstwirtschaft
  • Gilt ab Errei­chen der Regelaltersgrenze
  • Aktiv­ren­te bleibt bis zu 2.000 Euro im Monat in Form eines Steu­er­frei­be­trags steu­er­frei ohne Progressionsvorbehalt
  • Berück­sich­ti­gung der Steu­er­be­frei­ung bereits im Lohn­steu­er­ab­zugs­ver­fah­ren nicht erst über die Steuererklärung
  • Aktiv­ren­te unter­liegt bei Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern regu­lär der gesetz­li­chen Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rungs­pflicht. Beim Arbeit­ge­ber zusätz­lich (regu­lär) der gesetz­li­chen Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht

Neue Grund­si­che­rung

Das bis­he­ri­ge Bür­ger­geld­sys­tem wird zu einer neu­en Grund­si­che­rung für Arbeits­su­chen­de umge­stal­tet. Damit wol­len wir erwerbs­fä­hi­ge Arbeits­lo­se in dau­er­haf­te Beschäf­ti­gung bringen.

Hier­zu hat sich der Koali­ti­ons­aus­schuss auf die fol­gen­den Punk­te geeinigt:

Leis­tungs­be­rech­tig­te sol­len künf­tig ver­bind­lich (inkl. Rechts­be­helfs­be­leh­rung) direkt nach der Bean­tra­gung von Leis­tun­gen zu einem ers­ten per­sön­li­chen Gespräch ein­ge­la­den wer­den, um ihre indi­vi­du­el­le Situa­ti­on umfas­send und einen Weg zurück in die Arbeit zu besprechen.

Auf Basis die­ses ers­ten Gesprächs wird zwi­schen Job­cen­ter und Leis­tungs­be­rech­tig­ten ein Koope­ra­ti­ons­plan erstellt, der die gegen­sei­ti­gen Rech­te und Pflich­ten ent­hält. Kommt die­ser Koope­ra­ti­ons­plan nicht zustan­de, wird ein Ver­wal­tungs­akt erlas­sen. Die­ser ent­hält eine Rechtsmittel- und Rechtsfolgenbelehrung.

Wur­de ein Koope­ra­ti­ons­plan geschlos­sen, erlässt das Job­cen­ter einen Ver­wal­tungs­akt nach dem ers­ten Ver­stoß gegen die Rech­te und Pflich­ten der Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung. Die­ser Ver­wal­tungs­akt ist mit einer Rechtsfolgen- und Rechts­mit­tel­be­leh­rung zu versehen.

Ziel ist, dass ins­be­son­de­re allein­ste­hen­de Leis­tungs­be­rech­tig­te in Voll­zeit arbei­ten, um so ihre Bedürf­tig­keit zu been­den. Dies wird an ent­spre­chen­der Stel­le im SGB II 127 konkretisieret.

Grund­sätz­lich gilt der Ver­mitt­lungs­vor­rang in Arbeit. Da wo eine Qua­li­fi­zie­rung mit Blick auf die dau­er­haf­te Inte­gra­ti­on in den Arbeits­markt erfolgs­ver­spre­chen­der erscheint, ins­be­son­de­re bei den unter 30-​Jährigen, soll­te eine Qua­li­fi­zie­rung Vor­rang haben.

In die­sem Zusam­men­hang wol­len wir den Erwerbs­fä­hig­keits­be­griff rea­li­täts­nä­her defi­nie­ren, damit Men­schen, die auf Dau­er nicht in den ers­ten Arbeits­markt ver­mit­telt wer­den kön­nen, die für sie rich­ti­ge Hil­fe erhal­ten können.

Für Lang­zeit­ar­beits­lo­se wol­len wir eine enge­re Betreu­ung mit deut­lich höhe­rer Kon­takt­dich­te. Alle Men­schen im SGB II müs­sen ein kon­kre­tes und per­sön­li­ches Ange­bot erhal­ten. Auch die­je­ni­gen, die sich schon im Sys­tem befin­den, wer­den ver­pflich­tend zu einem per­sön­li­chen Gespräch geladen.

Die Job­cen­ter clus­tern die Leis­tungs­be­zie­he­rin­nen und ‑bezie­her anhand der Arbeits­markt­nä­he und rich­ten die Inten­si­tät der Bera­tung und Betreu­ung auf die­ses Kri­te­ri­um aus.

Müt­ter und Väter mit Kin­dern unter drei Jah­ren sol­len gezielt ange­spro­chen wer­den: Ab dem ers­ten Lebens­jahr des Kin­des besteht eine Bera­tungs­pflicht, und sofern Kin­der­be­treu­ung ver­füg­bar ist, auch die Pflicht zur Teil­nah­me an Inte­gra­ti­ons­maß­nah­men. Auf die­se Wei­se soll ver­hin­dert wer­den, dass Betreu­ungs­pha­sen zu dau­er­haf­ten Erwerbs­un­ter­bre­chun­gen führen.

Mel­de­ver­säum­nis­se und Pflicht­ver­let­zun­gen sol­len künf­tig kon­se­quent sank­tio­niert wer­den; die bis­he­ri­gen Sank­ti­ons­stu­fen entfallen.

Leis­tungs­be­rech­tig­te, die einen ers­ten Ter­min im Job­cen­ter ver­säu­men, wer­den unver­züg­lich zu einem zwei­ten Ter­min gela­den. Wird die­ser Ter­min nicht wahr­ge­nom­men, wer­den die Leis­tun­gen in Höhe von 30 Pro­zent gekürzt. Bleibt auch ein drit­ter Ter­min unge­nutzt, wer­den die Geld­leis­tun­gen kom­plett ein­ge­stellt. Erscheint der Leis­tungs­be­rech­tig­te zum dar­auf­fol­gen­den Monat nicht, wer­den alle Leis­tun­gen ein­schließ­lich der Kos­ten der Unter­kunft kom­plett ein­ge­stellt. Dabei wer­den Här­te­fäl­le berück­sich­tigt, ins­be­son­de­re wenn mög­li­che gesund­heit­li­che oder ande­re schwer­wie­gen­de Grün­de für das Nicht­er­schei­nen fest­ge­stellt werden.

Bei der ers­ten Pflicht­ver­let­zung gilt eine Leis­tungs­min­de­rung von 30 Pro­zent. Sofern der Leis­tungs­be­rech­tig­te die Arbeits­auf­nah­me ver­wei­gert, wer­den im Ein­klang mit dem Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts die Geld­leis­tun­gen gestri­chen. Die Leis­tun­gen für Kos­ten der Unter­kunft sol­len dann direkt vom Job­cen­ter an den Ver­mie­ter abge­führt werden.

Wir wol­len Rehabilitations- und Gesund­heits­an­ge­bo­te stär­ken, indem wir Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter bes­ser ins­be­son­de­re mit Blick auf den Umgang mit psy­chi­schen Erkran­kun­gen qua­li­fi­zie­ren und Schnitt­stel­len in der Ver­wal­tung ein­fa­cher und gän­gi­ger gestalten.

Bei der Ver­mö­gens­an­rech­nung gibt es künf­tig kei­ne Karenz­zeit mehr. Statt­des­sen wird das Schon­ver­mö­gen an die Lebens­leis­tung der Betrof­fe­nen gekop­pelt – zum Bei­spiel durch Ori­en­tie­rung an Alter und bis­he­ri­ge Bei­trags­zei­ten in der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung. Bei unver­hält­nis­mä­ßig hohen Kos­ten der Unter­kunft ent­fällt eben­falls die Karenz­zeit. Hier­zu bedarf es einer unbü­ro­kra­ti­schen Lösung.

Ein wei­te­rer Schwer­punkt der geplan­ten Reform ist die Bekämp­fung von Sozi­al­leis­tungs­miss­brauch. Dazu zäh­len ver­schärf­te Maß­nah­men gegen Schwarz­ar­beit, eine ver­stärk­te Arbeit­ge­ber­haf­tung, eine kla­re­re Fas­sung des Arbeit­neh­mer­be­griffs im Rah­men der Frei­zü­gig­keit, ein ver­bes­ser­ter Daten­aus­tausch sowie Schrit­te gegen die Ver­mie­ter von Schrottimmobilien.

Um die Job­cen­ter von Büro­kra­tie zu ent­las­ten, wol­len wir die tem­po­rä­re Bedarfs­ge­mein­schaft abschaf­fen. Der Eltern­teil mit der haupt­säch­li­chen Betreu­ung erhält künf­tig den vol­len Regel­be­darf, wäh­rend für den umgangs­be­rech­tig­ten Eltern­teil ein pau­scha­lier­ter Mehr­be­darf vor­ge­se­hen ist.

Bild: Image by Gerd Alt­mann from Pix­a­bay

Dr. Phil­ipp Rott­wilm hat die Peti­ti­ons­un­ter­schrif­ten zum The­ma Auto­im­mun­erkran­kung Zöli­a­kie an Dr. Fran­zis­ka Kers­ten, Spre­che­rin der Arbeits­grup­pe Land­wirt­schaft, Ernäh­rung und Hei­mat der SPD-​Bundestagsfraktion, über­ge­ben (Bild oben).

Eli­sa Dil­len­ber­ger, hat­te die Peti­ti­on gestar­tet und über 10.000 Unter­schrif­ten gesammelt.

Die Hom­ber­ge­rin und betrof­fe­ne Mut­ter, setzt sich für eine siche­re, glu­ten­freie Ver­pfle­gung in Kitas und Schu­len ein (im Bild rechts zusam­men mit ihrer Tochter).

Info: Zöli­a­kie ist eine immu­no­lo­gi­sche Erkran­kung des Dar­mes, die durch Pro­te­ine aus­ge­löst wird, die man unter dem Begriff Glu­ten zusam­men­fasst. Bei Kin­dern und Erwach­se­nen mit ent­spre­chen­der gene­ti­scher Ver­an­la­gung führt die Auf­nah­me von glu­ten­hal­ti­gen Lebens­mit­teln zu einer Immun­re­ak­ti­on des Darmes.

Auch in die­sem Jahr ver­öf­fent­licht abgeordnetenwatch.de wie­der das gro­ße Antwort-​Ranking der Abge­ord­ne­ten des Deut­schen Bun­des­ta­ges. Auf­grund der vor­ge­zo­ge­nen Bun­des­tags­wahl fand die Aus­wer­tung die­ses Jahr nicht wie übli­cher­wei­se zum Beginn der Som­mer­fe­ri­en statt, son­dern sechs Mona­te nach Beginn der neu­en Legislatur. 

Anhand der objek­ti­ven Ant­wort­quo­ten und der Aus­zeich­nun­gen kön­nen die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger nach­voll­zie­hen, wie bür­ger­nah die Abge­ord­ne­ten arbeiten.

Die Abge­ord­ne­ten, die vie­le Fra­gen von Bür­ge­rin­nen und Bür­gern auf dem Por­tal abgeordnetenwatch.de/bundestag beant­wor­ten, wer­den mit Aus­zeich­nun­gen geehrt: von „her­vor­ra­gend“ über „vor­bild­lich“ bis „enga­giert“.

Her­vor­ra­gend“

Phil­ipp Rott­wilm, neu im Ran­king, wur­de beim dies­jäh­ri­gen Antwort-​Ranking mit einer her­vor­ra­gen­den Ant­wort­quo­te (100 %) ausgezeichnet!

Betriebs­rat lädt MdB Dr. Phil­ipp Rott­wilm in Askle­pi­os Schwalm-​Eder-​Kliniken ein – der Betriebs­rat berichtet:

Auf Ein­la­dung des Betriebs­rats hat der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Dr. Phil­ipp Rott­wilm am 30.09.2025 die Askle­pi­os Schwalm-​Eder-​Kliniken in Schwalm­stadt besucht. Für den Betriebs­rat ist es wich­tig, dass das Kran­ken­haus in Zie­gen­hain aus der Kran­ken­haus­re­form als regio­na­ler Gesund­heits­an­bie­ter gestärkt her­vor­geht. Das Kran­ken­haus ist nicht nur unver­zicht­bar für die Gesund­heits­ver­sor­gung in der Regi­on, es ist auch ein wich­ti­ger Arbeit­ge­ber mit mehr als 700 Beschäf­tig­ten. Für den Betriebs­rat steht daher im Fokus, für gute Arbeits­be­din­gun­gen zu sor­gen, damit die Kli­nik auch in Zei­ten des Fach­kräf­te­man­gels inter­es­sant für neue Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen bleibt.

Auf dem Foto von links: Nadin Nagel, Klaus Böl­ling, Phil­ipp Rott­wilm, Ser­hat Avci.

Betriebs­rats­vor­sit­zen­der Klaus Böl­ling, der auch Vor­sit­zen­der des Kon­zern­be­triebs­rats des Askle­pi­os Kon­zerns ist, hat gegen­über dem Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Rott­wilm die For­de­rung des Kon­zern­be­triebs­rats an die Poli­tik erneu­ert, dass Kli­ni­ken nur dann öffent­li­che För­der­gel­der erhal­ten dür­fen, wenn sie einen aner­kann­ten Tarif­ver­trag anwen­den. Für den Gesund­heits­sek­tor ist das der TVöD, der nach wie vor in vie­len Kli­ni­ken nicht ange­wandt wird.

Gemein­sam mit Kli­nik­ko­or­di­na­to­rin Nadin Nagel und Pfle­ge­di­rek­tor Ser­hat Avci hat Klaus Böl­ling auf die Bemü­hun­gen der Kli­nik hin­ge­wie­sen, inter­na­tio­na­le Pfle­ge­kräf­te zu gewin­nen und durch eine gute Inte­gra­ti­on zu bin­den. Dabei bestand Einig­keit mit Rott­wilm, dass die Ver­fah­ren zur Erlan­gung einer Ein­rei­se­er­laub­nis ver­ein­facht wer­den müs­sen. Ohne die gut aus­ge­bil­de­ten inter­na­tio­na­len Pfle­ge­kräf­te, oft mit Stu­di­en­ab­schluss, wird es künf­tig nicht mög­lich sein, die Leis­tun­gen unse­rer Kran­ken­häu­ser auf­recht­zu­er­hal­ten. Ins­ge­samt war man sich alle einig, dass vie­le büro­kra­ti­sche Hür­den drin­gend abge­baut wer­den müssen.

Als Kon­zern­be­triebs­rats­vor­sit­zen­der hat Klaus Böl­ling im Gespräch mit Phil­ipp Rott­wilm die Not­wen­dig­keit unter­stri­chen, die Kom­pe­ten­zen der unter­schied­li­chen Berufs­grup­pen im Kran­ken­haus zu stär­ken, damit sie auch eigen­stän­dig ihr Fach­wis­sen anwen­den kön­nen. Das Pfle­ge­kom­pe­tenz­ge­setz ist hier ein ers­ter Schritt, der kon­se­quent fort­ge­setzt wer­den muss, um den Pfle­ge­be­ru­fen mehr Kom­pe­tenz und mehr Aner­ken­nung zu geben, bestä­tig­te auch Pfle­ge­di­rek­tor Ser­hat Avci.

Kli­nik­ko­or­di­na­to­rin Nadin Nagel führ­te die Grup­pe durch die Kli­nik mit der zen­tra­len Not­auf­nah­me und der neu­en neu­ro­lo­gi­schen Abtei­lung, die wei­ter zur Stär­kung des medi­zi­ni­schen Ange­bots in Schwalm­stadt führt. Vor­ge­stellt wur­de dabei auch ‚Halt zu Gewalt‘, eine gemein­sa­me Initia­ti­ve von Kon­zern­be­triebs­rat und Kon­zern­vor­stand, um der zuneh­men­den Gewalt gegen Kli­nik­be­schäf­tig­te etwas ent­ge­gen­zu­set­zen. Auch in Schwalm­stadt wird Gewalt nicht gedul­det und Über­grif­fe gegen Kli­nik­be­schäf­tig­te wer­den kon­se­quent mit Haus­ver­bot oder Anzei­ge geahn­det. Auch für Phil­ipp Rott­wilm ist es unver­ständ­lich und nicht hin­nehm­bar, wenn Men­schen die­je­ni­gen bedro­hen, die ihnen hel­fen wollen.

Foto: Phil­ipp Rottwilm.

Lie­be Lese­rin­nen und Leser,

in die­ser Woche haben wir erst­mals über den Haus­halts­ent­wurf für 2026 bera­ten. Außer­dem stand der neue Ver­such bei der Verfassungsrichter-​Wahl an.

Zunächst wur­de der Haus­halts­ent­wurf für 2026 am Diens­tag durch unse­ren Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Lars Kling­beil (SPD) vor­ge­stellt. Tra­di­tio­nel­ler Höhe­punkt einer Haus­halts­wo­che ist jedoch die Gene­ral­de­bat­te, bei der der Bun­des­kanz­ler sowie die Vor­sit­zen­den der Frak­tio­nen spre­chen. Zwar geht es dabei for­mal um den Etat von Bun­des­kanz­ler und Bun­des­kanz­ler­amt, aber tat­säch­lich kommt es zum Schlag­ab­tausch zwi­schen der Oppo­si­ti­on und den Regierungsfraktionen.

Ich bin stolz dar­über, dass die SPD-​Bundestagsfraktion mich als Red­ner im Rah­men der Gene­ral­de­bat­te nach vorn geschickt hat. In mei­nem Rede­bei­trag habe ich das Stich­wort Gerech­tig­keit auf­ge­grif­fen, das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Lars Kling­beil (SPD) in den Vor­der­grund gestellt hat­te. Dar­über hin­aus habe ich auf die Sor­gen der Men­schen im Land ver­wie­sen, dass die Wirt­schaft vor­an­kommt und damit Arbeits­plät­ze gesi­chert wer­den. Über­haupt besteht die Erwar­tung, dass „der Laden“ end­lich läuft.

Dann stand die Wahl zwei­er Rich­te­rin­nen und eines Rich­ters des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts an. Geplant war dies schon in der letz­ten Sit­zungs­wo­che vor der Som­mer­pau­se, Anfang Juli. Weil sich CDU/​CSU gesträubt hat­ten, wur­den die Wah­len sei­ner­zeit kurz­fris­tig von der Tages­ord­nung genom­men. Nun hat es geklappt und die Demo­kra­tie zeigt sich stär­ker und eben nicht von Kam­pa­gnen getrieben.

Euer

Dr. Phil­ipp Rottwilm

Deutsch­land sicher und gerecht vor­an­brin­gen – die­ses Mot­to set­zen wir mit dem Haus­halt 2026 fort und stei­gern den Schwung. Nach den Rekord­in­ves­ti­tio­nen im lau­fen­den Jahr packen wir noch etli­che Mil­li­ar­den drauf: Ins­ge­samt ste­hen im kom­men­den Jahr aus dem Haus­halt und dem Son­der­ver­mö­gen Infra­struk­tur 126 Mil­li­ar­den für Inves­ti­tio­nen bereit.

Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Kling­beil hat den Ent­wurf für den Haus­halt 2026 in den Bun­des­tag eingebracht. 

Schie­nen, Stra­ßen, Brü­cken wer­den rund­erneu­ert. Wir schaf­fen mehr bezahl­ba­ren Wohn­raum. Viel Geld gibt es für unse­re Kin­der: Mas­siv inves­tie­ren wir in Kitas, Schu­len und Uni­ver­si­tä­ten. Damit es in Zukunft bes­ser läuft, flie­ßen noch mehr Mit­tel als bis­her in die Digi­ta­li­sie­rung. Und den Umbau unse­res Lan­des hin zur Kli­ma­neu­tra­li­tät set­zen wir kon­se­quent fort. Damit wird klar: das Deutsch-​land-​Update kommt allen zugu­te. Dabei set­zen wir einen Schwer­punkt auf unse­re Sicher­heit und schaf­fen jeweils 1.000 neue Stel­len für Bun­des­po­li­zei und Zoll.

Damit es gerecht zugeht in unse­rem Land, ent­las­ten wir die Mit­te ganz gezielt: Das betrifft zum Bei­spiel die Ener­gie­kos­ten, die Siche­rung des Ren­ten­ni­veaus, eine höhe­re Pend­ler­pau­scha­le, eine gerin­ge­re Mehr­wert­steu­er auf Spei­sen in der Gastronomie.

SPD-​Finanzminister Lars Kling­beil (Bild) rech­net im regu­lä­ren Haus­halt für das kom­men­de Jahr mit Aus­ga­ben in Höhe von gut 520 Mil­li­ar­den Euro — das sind rund 18 Mil­li­ar­den Euro mehr als im lau­fen­den Jahr. Auch die Neu­ver­schul­dung soll um acht Mil­li­ar­den Euro anstei­gen, auf knapp 90 Mil­li­ar­den Euro.

Dazu kom­men die Neben­haus­hal­te, die soge­nann­ten Son­der­ver­mö­gen für die Bun­des­wehr sowie für Infra­struk­tur und Kli­ma­neu­tra­li­tät, die schul­den­fi­nan­ziert gut 84 Mil­li­ar­den Euro betra­gen sol­len. Alles in allem ergibt das rund 174 Mil­li­ar­den Euro an neu­en Kre­di­ten. Der Bun­des­rech­nungs­hof weist dar­auf hin, dass von den geplan­ten Aus­ga­ben des Bun­des fast jeder drit­te Euro kre­dit­fi­nan­ziert ist.

Nach den Bera­tun­gen für den Haus­halt 2026 in die­ser Woche im Ple­num, geht es in den Fach­aus­schüs­sen wei­ter. Ende Novem­ber soll der Bun­des­tag dann den Etat für 2026 ver­ab­schie­den. Bild: Screen­shot von https://www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7636029

Es ist die zwei­te Gene­ral­de­bat­te inner­halb einer Woche im Bun­des­tag. In der ver­gan­ge­nen Woche wur­de der ver­spä­te­te Haus­halt für das lau­fen­de Jahr ver­ab­schie­det, wäh­rend seit Diens­tag der Haus­halt für 2026 dis­ku­tiert wurde. 

Bun­des­kanz­ler Fried­rich Merz hat in der Gene­ral­de­bat­te zum Haus­halt die Not­wen­dig­keit für wirt­schaft­li­che Refor­men in Deutsch­land betont. Die Wirt­schaft müs­se wie­der wach­sen, damit alle ande­ren Vor­ha­ben der Bun­des­re­gie­rung, etwa im Bereich der Sozi­al­po­li­tik, mög­lich sei­en. Es brau­che einen gemein­sa­men Kon­sens über die “Unaus­weich­lich­keit von Veränderungen”.

Phil­ipp Rott­wilm griff in sei­nem Rede­bei­trag das Stich­wort Gerech­tig­keit auf, dass Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Lars Kling­beil (SPD) in den Vor­der­grund gestellt hat­te und ver­wies auf die Sor­gen der Men­schen im Land, dass die Wirt­schaft vor­an kommt und damit Arbeits­plät­ze gesi­chert wer­den. Über­haupt wür­de erwar­tet, dass „der Laden“ end­lich laufe.

Sei­ne Rede vor dem Deut­schen Bundestag:

Sehr geehr­ter Herr Prä­si­dent! Lie­be Kol­le­gin­nen und Kollegen!

Die Gene­ral­de­bat­te ist immer auch Anlass, auf die Pro­ble­me unse­res Lan­des zu schau­en. Und wenn man wie wir alle in die­sem Som­mer in unse­rem Land unter­wegs war, hat man vor allem drei Din­ge gehört.

Ers­tens. Die Men­schen wol­len, dass es in unse­rem Land gerecht zugeht.

Gerech­tig­keit bestimmt wie kein ande­res The­ma die Grund­stim­mung. Wir müs­sen uns ein­ge­ste­hen, dass wir immer noch zu viel Unge­rech­tig­keit in die­ser Gesell­schaft zulas­sen, und zwar im Klei­nen wie im Gro­ßen. Die Men­schen in unse­rem Land wis­sen genau: Wenn sie ihn brau­chen, ist der Sozi­al­staat für sie da. Sie wol­len, dass ihnen gehol­fen wird, wenn sie mal stol­pern im Leben, wenn sie mal krank wer­den, ihren Job ver­lie­ren oder in der Fami­lie jemand pfle­ge­be­dürf­tig wird. Und wir Sozi­al­de­mo­kra­ten wer­den immer dafür kämp­fen, dass das auch so bleibt.

Aber die Men­schen wol­len auch, dass es gerecht zugeht, dass Lars Kling­beil mit dem Zoll die Schwarz­ar­beit bekämpft, dass Bär­bel Bas hart gegen Sozi­al­leis­tungs­miss­brauch vor­geht und dass wir unse­ren Job­cen­tern wie­der mehr Mög­lich­kei­ten zum Han­deln geben, um Men­schen in Arbeit zu brin­gen. Und unse­re Koali­ti­on macht genau das.

Wir haben Tech­kon­zer­ne und Mil­li­ar­dä­re, die pro­zen­tu­al weni­ger Steu­ern zah­len als die Kran­ken­schwes­ter, der Haus­meis­ter oder die von Hen­drik Boll­mann genann­te San­dra auf ihr schma­les Gehalt. Wenn wir nicht wol­len, lie­be Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, dass die hart arbei­ten­de Mit­tel­schicht die­sem Staat den Rücken zukehrt, dann müs­sen wir auch das beenden.

Zwei­tens. Die Men­schen machen sich Sor­gen um die deut­sche Wirt­schaft und ihren Arbeitsplatz.

Die deut­sche Wirt­schaft schwä­chelt. Und wir sehen zum Bei­spiel in der Auto­mo­bil­in­dus­trie, im Bau­ge­wer­be und im Hand­werk, dass drin­gend Wachs­tums­im­pul­se benö­tigt wer­den. Die deut­schen Unter­neh­men und ihre Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter for­dern zu Recht, dass wir flä­chen­de­ckend Büro­kra­tie abbau­en und die Digi­ta­li­sie­rung auf­bau­en, dass wir Steu­ern, wie die Strom- und die Kör­per­schaft­steu­er, sen­ken und dass wir mas­siv in unse­re Infra­struk­tur, wie Stra­ßen, Mobil­funk und Glas­fa­ser, inves­tie­ren. Und unse­re Koali­ti­on macht genau das.

Mit dem Son­der­ver­mö­gen moder­ni­sie­ren wir unser Land, wir set­zen einen kraft­vol­len Impuls für unse­re Wirt­schaft, und wir inves­tie­ren gezielt in die Infra­struk­tur, die wir brau­chen, um auch mor­gen noch erfolg­reich wirt­schaf­ten zu kön­nen. So schaf­fen wir die Grund­la­ge für Wohl­stand, Wachs­tum und Zukunfts­fä­hig­keit im 21. Jahrhundert.

Und drit­tens. Die Men­schen wol­len im wahrs­ten Sin­ne des Wor­tes, dass der Laden läuft.

Sie wol­len, dass die Bahn wie­der pünkt­lich fährt, dass sie eine bezahl­ba­re Woh­nung fin­den und dass das Hal­len­bad und der Sport­platz wie­der geöff­net sind, damit ihre Kin­der schwim­men und spie­len kön­nen. Und unse­re Koali­ti­on macht genau das.

Wir inves­tie­ren über 126 Mil­li­ar­den in unser Land, zum Bei­spiel in unse­re Sport­stät­ten. Wir bau­en Büro­kra­tie ab, wie beim Bau­tur­bo, mit dem wir mehr Wohn­raum schaf­fen. Und wir sor­gen dafür, dass die Mit­tel auch schnell in die Umset­zung kom­men, wie bei den 100 Mil­li­ar­den, die wir Län­dern und Kom­mu­nen zur Ver­fü­gung stel­len. Das aktu­el­le Inves­ti­ti­ons­pro­gramm ist das größ­te, das unser Land je gese­hen hat, und das las­sen wir uns auch nicht klein­re­den, weder von rechts noch von links.

Der Haus­halt 2026 stellt sicher: mehr Gerech­tig­keit, mehr Wachs­tum – und ein Land, das läuft.“

Hier geht es zum Video­bei­trag… Gene­ral­de­bat­te zum Haus­halt 2025: Rede von Dr. Phil­ipp Rott­wilm › MdB Bild: Screen­shot von https://www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7636183