Springe zum Inhalt

Unter­stüt­zen

Sie wol­len mich mit einer Spen­de zur Bun­des­tags­wahl unterstützen?

Spen­den für Par­tei­en sind steu­er­lich absetz­bar, wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unten auf die­ser Seite.

Steu­er­li­che Hinweise

Die Lohn-​/​Einkommensteuer ermä­ßigt sich um 50 Pro­zent der Bei­trä­ge und/​oder Spen­den an poli­ti­sche Par­tei­en, höchs­tens jedoch um 825 Euro, im Fal­le der gemein­sa­men steu­er­li­chen Ver­an­la­gung von Paa­ren um 1.650 Euro. Die­se Ermä­ßi­gung gilt damit für Bei­trä­ge und/​oder Spen­den bis zu ins­ge­samt 1.650 Euro, bei gemein­sa­mer Ver­an­la­gung bis zu 3.300 Euro (§ 34 g EStG).

Dar­über hin­aus gehen­de Spen­den und/​oder Bei­trä­ge bis zu wei­te­ren 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro kön­nen als Son­der­aus­ga­ben gel­tend gemacht wer­den (§10 b EStG).