Springe zum Inhalt

Der „Bau­tur­bo“ kommt – damit Woh­nun­gen schnel­ler entstehen

Deutsch­land steckt in einer Wohn­kri­se: Es wird zu wenig gebaut, und Geneh­mi­gun­gen dau­ern oft Jah­re. Mit dem neu­en Bau­tur­bo schafft die Bun­des­re­gie­rung jetzt die Grund­la­ge dafür, dass Woh­nun­gen schnel­ler ent­ste­hen kön­nen. Das Gesetz ver­ein­facht die Ver­fah­ren und stärkt gleich­zei­tig die Ent­schei­dungs­frei­heit der Kommunen.

Heu­te hat das Bun­des­ka­bi­nett den soge­nann­ten Bau­tur­bo beschlos­sen – ein neu­es Gesetz, das den Bau von Woh­nun­gen in Deutsch­land deut­lich beschleu­ni­gen wird. Es war mir ein per­sön­li­ches Anlie­gen, dass die­ses wich­ti­ge Pro­jekt zügig auf den Weg kommt. Als zustän­di­ger Bericht­erstat­ter der SPD-​Fraktion habe ich in den letz­ten Wochen gemein­sam mit mei­nem Team inten­siv dar­an mitgearbeitet.

Was steckt dahinter?

Ganz kon­kret: Wer heu­te neue Woh­nun­gen bau­en will, braucht oft Jah­re allein für die Pla­nung und Geneh­mi­gung – ins­be­son­de­re, wenn erst ein Bebau­ungs­plan auf­ge­stellt wer­den muss. Mit dem Bau­tur­bo (§ 246e BauGB) schaf­fen wir nun die Mög­lich­keit, die­sen Schritt zu über­sprin­gen: Wenn die Gemein­de zustimmt und das Vor­ha­ben dem Bau von Woh­nun­gen dient, kann künf­tig vom bestehen­den Pla­nungs­recht abge­wi­chen wer­den. Das gilt zum Bei­spiel beim Neu­bau von Wohn­häu­sern, beim Dach­aus­bau oder wenn ein leer­ste­hen­des Gebäu­de zu Wohn­raum umge­nutzt wer­den soll. Die Gemein­de hat dafür zwei Mona­te Zeit – und kann so schnel­ler als bis­her Bau­recht schaf­fen. Das spart Auf­wand, Per­so­nal, Zeit und Kosten.

Auch in ande­ren Berei­chen bringt das neue Gesetz Verbesserungen:

  • Der Schutz von Miet­woh­nun­gen wird ver­län­gert. Län­der kön­nen wei­ter­hin in ange­spann­ten Woh­nungs­märk­ten ver­hin­dern, dass Miet­woh­nun­gen in Eigen­tum umge­wan­delt wer­den – und Men­schen aus ihrem Zuhau­se ver­drängt werden.
  • Bau­en am Orts­rand wird erleich­tert. Künf­tig dür­fen Gemein­den auch im soge­nann­ten Außen­be­reich neue Wohn­häu­ser ermög­li­chen – wenn sie sich an bestehen­de Sied­lun­gen anschlie­ßen und Umwelt­auf­la­gen beach­tet werden.
  • Auch auf bestehen­den Gewer­be­im­mo­bi­li­en kön­nen künf­tig leich­ter Woh­nun­gen ent­ste­hen. Dafür wur­den die neu­en Pla­nungs­er­leich­te­run­gen bewusst auch auf Gebäu­de wie Super­märk­te, Büros oder Lager­hal­len aus­ge­wei­tet – zum Bei­spiel, um Woh­nun­gen auf deren Dächern zu ermöglichen.

Mir ist wich­tig: Die Ent­schei­dung liegt wei­ter­hin bei der Kom­mu­ne. Nie­mand vor Ort wird zu etwas gezwun­gen – aber dort, wo gebaut wer­den soll, geht es künf­tig wesent­lich schnel­ler und einfacher.

Ich freue mich sehr, dass wir die­ses Gesetz auf den Weg gebracht haben. Der Wohn­raum­man­gel ist eines der größ­ten Pro­ble­me unse­rer Zeit – und wir han­deln jetzt.

Bild­nach­weis: Dr. Phil­ipp Rottwilm