ich habe mich die ganze Woche auf die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung gefreut. Jetzt ist der Beschluss im Plenum erfolgt.
Wir haben damit einen entscheidenden Punkt aus dem Sofortprogramm der Bundesregierung über die Zielgerade gebracht: den Bauturbo. An dem Gesetzentwurf habe ich im Wesentlichen mitgearbeitet. Wir haben ihn in den vergangenen Monaten in der Arbeitsgruppe Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen der SPD-Bundestagsfraktion, deren stellvertretender Sprecher ich bin, in der Koalition und im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen intensiv beraten, auch kontrovers diskutiert. Und das Ergebnis, finde ich, kann sich sehen lassen. Ich bin stolz darauf, dass wir den ersten Schritt gemacht haben, um neue Wohnungen zu genehmigen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Gerade als früherer Bürgermeister freue ich mich, dass wir den Kommunen die notwendige Unterstützung dafür zukommen lassen.
Diese Woche hatte ich die Möglichkeit, mit Mitarbeitern des Berliner Standortes vom Medizintechnikunternehmen B.Braun aus Melsungen im Bundestag ins Gespräch zu kommen. Wir haben unter anderem über Exportförderung, Infrastruktur, die Koalitionsarbeit und vermögenswirksame Leistungen gesprochen.
Ich freue mich immer, wenn Unternehmen aber auch Besuchergruppen aus dem Wahlkreis vorbeischauen. Der gute Austausch hilft, geerdet zu bleiben und sich für den heimischen Wahlkreis einzusetzen.
Bei der 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung wurde das Gesetz mehrheitlich im Deutschen Bundestag verabschiedet.
Bauen und Wohnen müssen wieder bezahlbar werden. Mit dem Bau-Turbo schaffen wir mehr Tempo und geringere Kosten beim Wohnungsbau: schnellere Planungen, beschleunigte Genehmigungen und die Erschließung zusätzlicher Flächen – das ermöglicht das neue Gesetz.
Das Vorhaben wurde bereits von der Ampel angestoßen. Geplant sind mehrere Änderungen im Baugesetzbuch. Bauten sollen automatisch erlaubt werden, wenn die Gemeinde nicht widerspricht. Und die Gemeinden können von Bebauungsplänen abweichen. Schnellere Genehmigungen und zusätzliche Flächen sorgen damit für mehr Dynamik. Die Regelung soll befristet bis Ende 2030 gelten.
Mit dem neuen Gesetz sorgen wir dafür, dass Bundesmittel zügig vor Ort ankommen:
✅ Mehr bezahlbare Wohnungen — die Milliarden für den sozialen Wohnungsbau werden schneller in Projekte umgesetzt. Und auch Programme wie “Jung kauft Alt” sowie “Junges Wohnen” für Azubi- und Studierendenwohnheime kommen jetzt mit mehr Tempo voran.
✅ Mehr Kitas und Schulen — auch hier gilt: kürzere Verfahren, klare Fristen, weniger Bürokratie.
Wenn die Gemeinde zustimmt, kann künftig von den bisher geltenden Vorschriften des Planungsrechts abgewichen werden, wie zum Beispiel von der Aufstellung eines Bebauungsplans. Das spart Zeit, Arbeit und Geld. Es gilt dann, wenn die Abweichung mit den Interessen der Allgemeinheit vereinbar ist und der Errichtung eines Wohngebäudes, der Erweiterung, Änderung oder Erneuerung eines Gebäudes, wenn dadurch neue Wohnungen geschaffen oder vorhandener Wohnraum wieder nutzbar werden, oder der Nutzungsänderung eines Gebäudes zu Wohnzwecken dient. Hierdurch benötigte soziale und kulturelle Einrichtungen, wie beispielsweise Kitas, können ebenfalls zugelassen werden.
Der nächste Schritt ist eine große Baugesetzbuch-Novelle. Bauvorschriften müssen strukturell und dauerhaft entschlackt werden. Der Bauturbo ist eine Zwischenlösung bis zur umfassenden Baugesetznovelle.
In seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag betonte Philipp Rottwilm, dass für mehr Wohnungen, die schneller benötigt würden, der Bauturbo dafür genau der richtige Hebel sei.
Rottwilm weiter: „Wir haben das Gesetz jetzt im parlamentarischen Verfahren – die Ministerin hat es eben gesagt – noch einmal besser gemacht. Ich möchte diesbezüglich noch einmal auf drei Punkte eingehen.
Erstens. Wir haben die Frist für die kommunale Entscheidung von zwei auf drei Monate verlängert, weil zwei Monate in vielen Fällen, vor allem bei kleineren Kommunen, nicht ausreichend waren.
Zweitens. Wir ermöglichen mit dem Bauturbo nicht nur den Bau von Wohnungen, sondern auch von Ärztehäusern, von Kitas, von Schulen und kleinen Läden für den täglichen Bedarf. Das ist entscheidend; denn wir wollen keine Schlafstädte wie in den 70er-Jahren, sondern wir wollen lebendige und lebenswerte Stadtviertel und Quartiere ermöglichen.
Drittens. Wir schaffen die Möglichkeit, neue Wohnungen auch auf Nichtgebäuden zu bauen, etwa durch die Aufstockung von Supermärkten; wir haben es eben schon gehört. Diese Verbesserungen zeigen: Wir suchen als Koalition das Gespräch mit den Entscheidern vor Ort. Wir hören zu. Und wir haben auch die Kraft, große Entscheidungen zu treffen in diesem Haus.“
Rottwilm hob damit gerade die sozialen Aspekte hervor. Es sei wichtig, dass auch eine Kita gebaut werden kann, dass eine Grundschule gebaut werden kann und dass es am Ende nicht so ist, dass wir auf der einen Seite quasi Wohnungen bauen, aber dann da kein Leben stattfindet.
Vor allem handele es sich seiner Meinung nach um einen der größten Akte der Entbürokratisierung der vergangenen Jahrzehnte. Und weiter: „Dabei verfolgen wir drei klare Ziele: Wir beschleunigen, weil Verfahren jetzt nur wenige Monate und nicht mehr Jahre dauern. Wir schaffen bezahlbaren Wohnraum; denn wir ermöglichen den Kommunen, jetzt endlich im großen Stil Bauland auszuweisen und neue Wohnungen zu genehmigen. Und wir begrenzen Vorschriften, weil Bürokratie eben kein Selbstzweck ist.
Abschließend betonte Rottwilm, dass das Gesetz allein die Wohnungsfrage nicht lösen würde, aber es sei ein erster und wichtiger Schritt. Es sei ein Startschuss, und ein klares Bekenntnis: Es gäbe kein „Weiter-so“: „Unser Land muss wieder mehr Möglichmacher als Projektverhinderer werden, und der Bauturbo wird dabei helfen!“
Länder- und Kommunal-Infrastrukturgesetz beschlossen
Der Bundestag hat das Länder- und Kommunalinfrastrukturgesetz (LuKIFG, 21/1085) beschlossen. Es soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass von den 500 Milliarden Euro an neuen Schulden, die der Bund im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz (SVIK) aufnehmen darf, 100 Milliarden Euro an die Länder fließen.
Angenommen wurde auch ein Gesetzentwurf, durch den die Regierung dafür sorgen will, dass die Länder künftig selbst Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen können (21/1087). Ein dritter beschlossener Gesetzentwurf sieht eine Änderung des Sanierungshilfengesetzes (21/1503) vor, damit auch Bremen und das Saarland die Möglichkeit für höhere Schulden im Rahmen des Grundgesetzes erhalten.
Verabschiedet wurde die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Der Entwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes wurde vom Bundestag verabschiedet. Die wichtigste Änderung ist die Abschaffung der sogenannten „Turboeinbürgerung“, die eine Einbürgerung nach drei Jahren ermöglichte. Künftig gilt wieder eine Voraufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren als Regel.
Im Koalitionsvertrag wurde schon vereinbart, dass die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren abgeschafft werden sollte. Die Regierung hatte zuvor betont, dass eine nachhaltige Integration Zeit brauche und dass eine fünfjährige Voraufenthaltszeit dies besser widerspiegele.
Im Gegenzug ist nun gesichert, dass die doppelte Staatsbürgerschaft und die reguläre Einbürgerung nach fünf Jahren erhalten bleiben. Zudem hat das Bundesinnenministerium in den parlamentarischen Beratungen zugesagt, die Einbürgerungsbehörden über den Umgang mit Altfällen zu informieren, also diejenigen Betroffenen, die nach alter Rechtslage bereits einen Einbürgerungsantrag gestellt haben.
Tariftreuegesetz: Deutschland zahlt Tarif – Vorteil für Beschäftigte, Arbeitgeber und eine starke Wirtschaft
In 1. Lesung wurde der Regierungsentwurf eines Tariftreuegesetzes behandelt. Das Bundestariftreuegesetz soll für faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen sorgen bei der Umsetzung des 500-Milliarden-Euro-Sondervermögens für Investitionen. Wer Bundesaufträge erhält, soll Tarifstandards einhalten.
So beenden wir Lohndumping, stärken die Tarifbindung und schaffen faire Wettbewerbsbedingungen für verantwortungsvolle Unternehmen. Gleichzeitig sorgen wir für eine unbürokratische Umsetzung: Nachweise lassen sich mit vorhandenen Unterlagen erbringen, Zertifizierungen schaffen zusätzliche Entlastung.
Das Ziel ist klar: Deutschland zahlt Tarif – zum Vorteil von Beschäftigten, Arbeitgebern und einer starken Wirtschaft.
Steueränderungsgesetz 2025 mit finanziellen Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger eingebracht
Diese Woche wurde der Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 in erster Lesung beraten. Wesentliche Inhalte sind die Erhöhung der Entfernungspauschale, die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes von Verpflegungsleistungen in Restaurants, Schulen und Kitas sowie die Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale. Diese Entlastungen sind Teil des Sofortprogramms für Deutschland, das der Koalitionsausschuss im Mai beschlossen hatte und das nun umgesetzt wird.
Von der Erhöhung der Entfernungspauschale profitieren alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denn die Erhöhung gilt ab dem ersten Kilometer Arbeitsweg. Unabhängig vom Verkehrsmittel haben damit diejenigen, die mit ihrer täglichen Arbeit unser Land am Laufen halten, am Ende des Monats mehr Geld im Portemonnaie.
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert werden. Sowohl die Weitergabe der Steuersenkung an Verbraucherinnen und Verbraucher als auch zusätzliche Investitionen sind möglich.
Der Koalitionsausschuss ist ein aus führenden Personen der Koalitionsparteien SPD und CDU/CSU sowie der Regierung zusammengesetztes Gremium. Der Koalitionsausschuss koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Koalitionspartnern.
Vereinbarung zum Rentenpaket, Aktivrente kommt
Im Koalitionsausschuss wurde eine umfassende Rentenreform vereinbart. Bestandteil dieses Rentenpaketes sind die Haltelinie beim Rentenniveau, die Vollendung der Mütterrente, die Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots, die Stärkung der Betriebsrente sowie die Aktiv- und Frühstartrente.
Der Koalitionsausschuss hat sich auf folgenden Zeitplan verständigt:
Die Aktivrente sowie die bereits dem Parlament vorliegenden Gesetzentwürfe Rentenpaket 2025 und Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz werden noch in diesem Jahr beschlossen, damit sie am 1. Januar 2026 in Kraft treten können. Die Frühstartrente wird so schnell wie möglich abgeschlossen. Noch in diesem Jahr werden Eckpunkte im Kabinett beschlossen. Das Gesetz wird rückwirkend zum 1.1.2026 in Kraft treten.
Als zusätzlicher Teil der Rentenreform wird die Reform der privaten Altersvorsorge (Nachfolge Riester) noch 2025 im Kabinett beschlossen.
Für das Gesetzesvorhaben Aktivrente werden die folgenden Eckpunkte vereinbart:
Der Start soll zum 1.1.2026 erfolgen
Gilt für abhängige / nichtselbständige Tätigkeiten (sozialversicherungspflichte Beschäftigungsverhältnisse),
Gilt nicht für Gewerbetreibende, Freiberufler und selbstständige Tätigkeiten oder Land- und Forstwirtschaft
Gilt ab Erreichen der Regelaltersgrenze
Aktivrente bleibt bis zu 2.000 Euro im Monat in Form eines Steuerfreibetrags steuerfrei ohne Progressionsvorbehalt
Berücksichtigung der Steuerbefreiung bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht erst über die Steuererklärung
Aktivrente unterliegt bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern regulär der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Beim Arbeitgeber zusätzlich (regulär) der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht
Neue Grundsicherung
Das bisherige Bürgergeldsystem wird zu einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende umgestaltet. Damit wollen wir erwerbsfähige Arbeitslose in dauerhafte Beschäftigung bringen.
Hierzu hat sich der Koalitionsausschuss auf die folgenden Punkte geeinigt:
Leistungsberechtigte sollen künftig verbindlich (inkl. Rechtsbehelfsbelehrung) direkt nach der Beantragung von Leistungen zu einem ersten persönlichen Gespräch eingeladen werden, um ihre individuelle Situation umfassend und einen Weg zurück in die Arbeit zu besprechen.
Auf Basis dieses ersten Gesprächs wird zwischen Jobcenter und Leistungsberechtigten ein Kooperationsplan erstellt, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten enthält. Kommt dieser Kooperationsplan nicht zustande, wird ein Verwaltungsakt erlassen. Dieser enthält eine Rechtsmittel- und Rechtsfolgenbelehrung.
Wurde ein Kooperationsplan geschlossen, erlässt das Jobcenter einen Verwaltungsakt nach dem ersten Verstoß gegen die Rechte und Pflichten der Kooperationsvereinbarung. Dieser Verwaltungsakt ist mit einer Rechtsfolgen- und Rechtsmittelbelehrung zu versehen.
Ziel ist, dass insbesondere alleinstehende Leistungsberechtigte in Vollzeit arbeiten, um so ihre Bedürftigkeit zu beenden. Dies wird an entsprechender Stelle im SGBII 127 konkretisieret.
Grundsätzlich gilt der Vermittlungsvorrang in Arbeit. Da wo eine Qualifizierung mit Blick auf die dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt erfolgsversprechender erscheint, insbesondere bei den unter 30-Jährigen, sollte eine Qualifizierung Vorrang haben.
In diesem Zusammenhang wollen wir den Erwerbsfähigkeitsbegriff realitätsnäher definieren, damit Menschen, die auf Dauer nicht in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können, die für sie richtige Hilfe erhalten können.
Für Langzeitarbeitslose wollen wir eine engere Betreuung mit deutlich höherer Kontaktdichte. Alle Menschen im SGBII müssen ein konkretes und persönliches Angebot erhalten. Auch diejenigen, die sich schon im System befinden, werden verpflichtend zu einem persönlichen Gespräch geladen.
Die Jobcenter clustern die Leistungsbezieherinnen und ‑bezieher anhand der Arbeitsmarktnähe und richten die Intensität der Beratung und Betreuung auf dieses Kriterium aus.
Mütter und Väter mit Kindern unter drei Jahren sollen gezielt angesprochen werden: Ab dem ersten Lebensjahr des Kindes besteht eine Beratungspflicht, und sofern Kinderbetreuung verfügbar ist, auch die Pflicht zur Teilnahme an Integrationsmaßnahmen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Betreuungsphasen zu dauerhaften Erwerbsunterbrechungen führen.
Meldeversäumnisse und Pflichtverletzungen sollen künftig konsequent sanktioniert werden; die bisherigen Sanktionsstufen entfallen.
Leistungsberechtigte, die einen ersten Termin im Jobcenter versäumen, werden unverzüglich zu einem zweiten Termin geladen. Wird dieser Termin nicht wahrgenommen, werden die Leistungen in Höhe von 30 Prozent gekürzt. Bleibt auch ein dritter Termin ungenutzt, werden die Geldleistungen komplett eingestellt. Erscheint der Leistungsberechtigte zum darauffolgenden Monat nicht, werden alle Leistungen einschließlich der Kosten der Unterkunft komplett eingestellt. Dabei werden Härtefälle berücksichtigt, insbesondere wenn mögliche gesundheitliche oder andere schwerwiegende Gründe für das Nichterscheinen festgestellt werden.
Bei der ersten Pflichtverletzung gilt eine Leistungsminderung von 30 Prozent. Sofern der Leistungsberechtigte die Arbeitsaufnahme verweigert, werden im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Geldleistungen gestrichen. Die Leistungen für Kosten der Unterkunft sollen dann direkt vom Jobcenter an den Vermieter abgeführt werden.
Wir wollen Rehabilitations- und Gesundheitsangebote stärken, indem wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser insbesondere mit Blick auf den Umgang mit psychischen Erkrankungen qualifizieren und Schnittstellen in der Verwaltung einfacher und gängiger gestalten.
Bei der Vermögensanrechnung gibt es künftig keine Karenzzeit mehr. Stattdessen wird das Schonvermögen an die Lebensleistung der Betroffenen gekoppelt – zum Beispiel durch Orientierung an Alter und bisherige Beitragszeiten in der Arbeitslosenversicherung. Bei unverhältnismäßig hohen Kosten der Unterkunft entfällt ebenfalls die Karenzzeit. Hierzu bedarf es einer unbürokratischen Lösung.
Ein weiterer Schwerpunkt der geplanten Reform ist die Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch. Dazu zählen verschärfte Maßnahmen gegen Schwarzarbeit, eine verstärkte Arbeitgeberhaftung, eine klarere Fassung des Arbeitnehmerbegriffs im Rahmen der Freizügigkeit, ein verbesserter Datenaustausch sowie Schritte gegen die Vermieter von Schrottimmobilien.
Um die Jobcenter von Bürokratie zu entlasten, wollen wir die temporäre Bedarfsgemeinschaft abschaffen. Der Elternteil mit der hauptsächlichen Betreuung erhält künftig den vollen Regelbedarf, während für den umgangsberechtigten Elternteil ein pauschalierter Mehrbedarf vorgesehen ist.
Dr. Philipp Rottwilm hat die Petitionsunterschriften zum Thema Autoimmunerkrankung Zöliakie an Dr. Franziska Kersten, Sprecherin der Arbeitsgruppe Landwirtschaft, Ernährung und Heimat der SPD-Bundestagsfraktion, übergeben (Bild oben).
Elisa Dillenberger, hatte die Petition gestartet und über 10.000 Unterschriften gesammelt.
Die Hombergerin und betroffene Mutter, setzt sich für eine sichere, glutenfreie Verpflegung in Kitas und Schulen ein (im Bild rechts zusammen mit ihrer Tochter).
Info: Zöliakie ist eine immunologische Erkrankung des Darmes, die durch Proteine ausgelöst wird, die man unter dem Begriff Gluten zusammenfasst. Bei Kindern und Erwachsenen mit entsprechender genetischer Veranlagung führt die Aufnahme von glutenhaltigen Lebensmitteln zu einer Immunreaktion des Darmes.
Auch in diesem Jahr veröffentlicht abgeordnetenwatch.de wieder das große Antwort-Ranking der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl fand die Auswertung dieses Jahr nicht wie üblicherweise zum Beginn der Sommerferien statt, sondern sechs Monate nach Beginn der neuen Legislatur.
Anhand der objektiven Antwortquoten und der Auszeichnungen können die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen, wie bürgernah die Abgeordneten arbeiten.
Die Abgeordneten, die viele Fragen von Bürgerinnen und Bürgern auf dem Portal abgeordnetenwatch.de/bundestag beantworten, werden mit Auszeichnungen geehrt: von „hervorragend“ über „vorbildlich“ bis „engagiert“.
„Hervorragend“
Philipp Rottwilm, neu im Ranking, wurde beim diesjährigen Antwort-Ranking mit einer hervorragenden Antwortquote (100 %) ausgezeichnet!
Betriebsrat lädt MdB Dr. Philipp Rottwilm in Asklepios Schwalm-Eder-Kliniken ein – der Betriebsrat berichtet:
Auf Einladung des Betriebsrats hat der Bundestagsabgeordnete Dr. Philipp Rottwilm am 30.09.2025 die Asklepios Schwalm-Eder-Kliniken in Schwalmstadt besucht. Für den Betriebsrat ist es wichtig, dass das Krankenhaus in Ziegenhain aus der Krankenhausreform als regionaler Gesundheitsanbieter gestärkt hervorgeht. Das Krankenhaus ist nicht nur unverzichtbar für die Gesundheitsversorgung in der Region, es ist auch ein wichtiger Arbeitgeber mit mehr als 700 Beschäftigten. Für den Betriebsrat steht daher im Fokus, für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen, damit die Klinik auch in Zeiten des Fachkräftemangels interessant für neue Kolleginnen und Kollegen bleibt.
Auf dem Foto von links: Nadin Nagel, Klaus Bölling, Philipp Rottwilm, Serhat Avci.
Betriebsratsvorsitzender Klaus Bölling, der auch Vorsitzender des Konzernbetriebsrats des Asklepios Konzerns ist, hat gegenüber dem Bundestagsabgeordneten Rottwilm die Forderung des Konzernbetriebsrats an die Politik erneuert, dass Kliniken nur dann öffentliche Fördergelder erhalten dürfen, wenn sie einen anerkannten Tarifvertrag anwenden. Für den Gesundheitssektor ist das der TVöD, der nach wie vor in vielen Kliniken nicht angewandt wird.
Gemeinsam mit Klinikkoordinatorin Nadin Nagel und Pflegedirektor Serhat Avci hat Klaus Bölling auf die Bemühungen der Klinik hingewiesen, internationale Pflegekräfte zu gewinnen und durch eine gute Integration zu binden. Dabei bestand Einigkeit mit Rottwilm, dass die Verfahren zur Erlangung einer Einreiseerlaubnis vereinfacht werden müssen. Ohne die gut ausgebildeten internationalen Pflegekräfte, oft mit Studienabschluss, wird es künftig nicht möglich sein, die Leistungen unserer Krankenhäuser aufrechtzuerhalten. Insgesamt war man sich alle einig, dass viele bürokratische Hürden dringend abgebaut werden müssen.
Als Konzernbetriebsratsvorsitzender hat Klaus Bölling im Gespräch mit Philipp Rottwilm die Notwendigkeit unterstrichen, die Kompetenzen der unterschiedlichen Berufsgruppen im Krankenhaus zu stärken, damit sie auch eigenständig ihr Fachwissen anwenden können. Das Pflegekompetenzgesetz ist hier ein erster Schritt, der konsequent fortgesetzt werden muss, um den Pflegeberufen mehr Kompetenz und mehr Anerkennung zu geben, bestätigte auch Pflegedirektor Serhat Avci.
Klinikkoordinatorin Nadin Nagel führte die Gruppe durch die Klinik mit der zentralen Notaufnahme und der neuen neurologischen Abteilung, die weiter zur Stärkung des medizinischen Angebots in Schwalmstadt führt. Vorgestellt wurde dabei auch ‚Halt zu Gewalt‘, eine gemeinsame Initiative von Konzernbetriebsrat und Konzernvorstand, um der zunehmenden Gewalt gegen Klinikbeschäftigte etwas entgegenzusetzen. Auch in Schwalmstadt wird Gewalt nicht geduldet und Übergriffe gegen Klinikbeschäftigte werden konsequent mit Hausverbot oder Anzeige geahndet. Auch für Philipp Rottwilm ist es unverständlich und nicht hinnehmbar, wenn Menschen diejenigen bedrohen, die ihnen helfen wollen.
in dieser Woche haben wir erstmals über den Haushaltsentwurf für 2026 beraten. Außerdem stand der neue Versuch bei der Verfassungsrichter-Wahl an.
Zunächst wurde der Haushaltsentwurf für 2026 am Dienstag durch unseren Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vorgestellt. Traditioneller Höhepunkt einer Haushaltswoche ist jedoch die Generaldebatte, bei der der Bundeskanzler sowie die Vorsitzenden der Fraktionen sprechen. Zwar geht es dabei formal um den Etat von Bundeskanzler und Bundeskanzleramt, aber tatsächlich kommt es zum Schlagabtausch zwischen der Opposition und den Regierungsfraktionen.
Ich bin stolz darüber, dass die SPD-Bundestagsfraktion mich als Redner im Rahmen der Generaldebatte nach vorn geschickt hat. In meinem Redebeitrag habe ich das Stichwort Gerechtigkeit aufgegriffen, das Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) in den Vordergrund gestellt hatte. Darüber hinaus habe ich auf die Sorgen der Menschen im Land verwiesen, dass die Wirtschaft vorankommt und damit Arbeitsplätze gesichert werden. Überhaupt besteht die Erwartung, dass „der Laden“ endlich läuft.
Dann stand die Wahl zweier Richterinnen und eines Richters des Bundesverfassungsgerichts an. Geplant war dies schon in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause, Anfang Juli. Weil sich CDU/CSU gesträubt hatten, wurden die Wahlen seinerzeit kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Nun hat es geklappt und die Demokratie zeigt sich stärker und eben nicht von Kampagnen getrieben.
Deutschland sicher und gerecht voranbringen – dieses Motto setzen wir mit dem Haushalt 2026 fort und steigern den Schwung. Nach den Rekordinvestitionen im laufenden Jahr packen wir noch etliche Milliarden drauf: Insgesamt stehen im kommenden Jahr aus dem Haushalt und dem Sondervermögen Infrastruktur 126 Milliarden für Investitionen bereit.
Bundesfinanzminister Klingbeil hat den Entwurf für den Haushalt 2026 in den Bundestag eingebracht.
Schienen, Straßen, Brücken werden runderneuert. Wir schaffen mehr bezahlbaren Wohnraum. Viel Geld gibt es für unsere Kinder: Massiv investieren wir in Kitas, Schulen und Universitäten. Damit es in Zukunft besser läuft, fließen noch mehr Mittel als bisher in die Digitalisierung. Und den Umbau unseres Landes hin zur Klimaneutralität setzen wir konsequent fort. Damit wird klar: das Deutsch-land-Update kommt allen zugute. Dabei setzen wir einen Schwerpunkt auf unsere Sicherheit und schaffen jeweils 1.000 neue Stellen für Bundespolizei und Zoll.
Damit es gerecht zugeht in unserem Land, entlasten wir die Mitte ganz gezielt: Das betrifft zum Beispiel die Energiekosten, die Sicherung des Rentenniveaus, eine höhere Pendlerpauschale, eine geringere Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie.
SPD-Finanzminister Lars Klingbeil (Bild) rechnet im regulären Haushalt für das kommende Jahr mit Ausgaben in Höhe von gut 520 Milliarden Euro — das sind rund 18 Milliarden Euro mehr als im laufenden Jahr. Auch die Neuverschuldung soll um acht Milliarden Euro ansteigen, auf knapp 90 Milliarden Euro.
Dazu kommen die Nebenhaushalte, die sogenannten Sondervermögen für die Bundeswehr sowie für Infrastruktur und Klimaneutralität, die schuldenfinanziert gut 84 Milliarden Euro betragen sollen. Alles in allem ergibt das rund 174 Milliarden Euro an neuen Krediten. Der Bundesrechnungshof weist darauf hin, dass von den geplanten Ausgaben des Bundes fast jeder dritte Euro kreditfinanziert ist.
Nach den Beratungen für den Haushalt 2026 in dieser Woche im Plenum, geht es in den Fachausschüssen weiter. Ende November soll der Bundestag dann den Etat für 2026 verabschieden. Bild: Screenshot von https://www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7636029
Es ist die zweite Generaldebatte innerhalb einer Woche im Bundestag. In der vergangenen Woche wurde der verspätete Haushalt für das laufende Jahr verabschiedet, während seit Dienstag der Haushalt für 2026 diskutiert wurde.
Bundeskanzler Friedrich Merz hat in der Generaldebatte zum Haushalt die Notwendigkeit für wirtschaftliche Reformen in Deutschland betont. Die Wirtschaft müsse wieder wachsen, damit alle anderen Vorhaben der Bundesregierung, etwa im Bereich der Sozialpolitik, möglich seien. Es brauche einen gemeinsamen Konsens über die “Unausweichlichkeit von Veränderungen”.
Philipp Rottwilm griff in seinem Redebeitrag das Stichwort Gerechtigkeit auf, dass Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) in den Vordergrund gestellt hatte und verwies auf die Sorgen der Menschen im Land, dass die Wirtschaft voran kommt und damit Arbeitsplätze gesichert werden. Überhaupt würde erwartet, dass „der Laden“ endlich laufe.
Seine Rede vor dem Deutschen Bundestag:
„Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Generaldebatte ist immer auch Anlass, auf die Probleme unseres Landes zu schauen. Und wenn man wie wir alle in diesem Sommer in unserem Land unterwegs war, hat man vor allem drei Dinge gehört.
Erstens. Die Menschen wollen, dass es in unserem Land gerecht zugeht.
Gerechtigkeit bestimmt wie kein anderes Thema die Grundstimmung. Wir müssen uns eingestehen, dass wir immer noch zu viel Ungerechtigkeit in dieser Gesellschaft zulassen, und zwar im Kleinen wie im Großen. Die Menschen in unserem Land wissen genau: Wenn sie ihn brauchen, ist der Sozialstaat für sie da. Sie wollen, dass ihnen geholfen wird, wenn sie mal stolpern im Leben, wenn sie mal krank werden, ihren Job verlieren oder in der Familie jemand pflegebedürftig wird. Und wir Sozialdemokraten werden immer dafür kämpfen, dass das auch so bleibt.
Aber die Menschen wollen auch, dass es gerecht zugeht, dass Lars Klingbeil mit dem Zoll die Schwarzarbeit bekämpft, dass Bärbel Bas hart gegen Sozialleistungsmissbrauch vorgeht und dass wir unseren Jobcentern wieder mehr Möglichkeiten zum Handeln geben, um Menschen in Arbeit zu bringen. Und unsere Koalition macht genau das.
Wir haben Techkonzerne und Milliardäre, die prozentual weniger Steuern zahlen als die Krankenschwester, der Hausmeister oder die von Hendrik Bollmann genannte Sandra auf ihr schmales Gehalt. Wenn wir nicht wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die hart arbeitende Mittelschicht diesem Staat den Rücken zukehrt, dann müssen wir auch das beenden.
Zweitens. Die Menschen machen sich Sorgen um die deutsche Wirtschaft und ihren Arbeitsplatz.
Die deutsche Wirtschaft schwächelt. Und wir sehen zum Beispiel in der Automobilindustrie, im Baugewerbe und im Handwerk, dass dringend Wachstumsimpulse benötigt werden. Die deutschen Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fordern zu Recht, dass wir flächendeckend Bürokratie abbauen und die Digitalisierung aufbauen, dass wir Steuern, wie die Strom- und die Körperschaftsteuer, senken und dass wir massiv in unsere Infrastruktur, wie Straßen, Mobilfunk und Glasfaser, investieren. Und unsere Koalition macht genau das.
Mit dem Sondervermögen modernisieren wir unser Land, wir setzen einen kraftvollen Impuls für unsere Wirtschaft, und wir investieren gezielt in die Infrastruktur, die wir brauchen, um auch morgen noch erfolgreich wirtschaften zu können. So schaffen wir die Grundlage für Wohlstand, Wachstum und Zukunftsfähigkeit im 21. Jahrhundert.
Und drittens. Die Menschen wollen im wahrsten Sinne des Wortes, dass der Laden läuft.
Sie wollen, dass die Bahn wieder pünktlich fährt, dass sie eine bezahlbare Wohnung finden und dass das Hallenbad und der Sportplatz wieder geöffnet sind, damit ihre Kinder schwimmen und spielen können. Und unsere Koalition macht genau das.
Wir investieren über 126 Milliarden in unser Land, zum Beispiel in unsere Sportstätten. Wir bauen Bürokratie ab, wie beim Bauturbo, mit dem wir mehr Wohnraum schaffen. Und wir sorgen dafür, dass die Mittel auch schnell in die Umsetzung kommen, wie bei den 100 Milliarden, die wir Ländern und Kommunen zur Verfügung stellen. Das aktuelle Investitionsprogramm ist das größte, das unser Land je gesehen hat, und das lassen wir uns auch nicht kleinreden, weder von rechts noch von links.
Der Haushalt 2026 stellt sicher: mehr Gerechtigkeit, mehr Wachstum – und ein Land, das läuft.“