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Vom Mon­tag, dem 18. August bis zum 31. August 2025 ist Phil­ipp Rott­wilm zwei Wochen lang im Schwalm-​Eder-​Kreis und im Fran­ken­ber­ger Land unter­wegs. Rott­wilm macht Antritts­be­su­che in den Städ­ten und Gemein­den des Wahl­krei­ses und will mit den Men­schen vor Ort ins Gespräch kommen.

Was bewegt die Men­schen im Wahl­kreis? Wie kann und muss die Bun­des­po­li­tik unse­re Regi­on noch bes­ser unter­stüt­zen? Wel­che The­men soll der Abge­ord­ne­te mit in den Bun­des­tag nach Ber­lin neh­men, wenn die par­la­men­ta­ri­sche Som­mer­pau­se vor­bei ist? All das will Phil­ipp Rott­wilm in den nächs­ten Tagen bespre­chen: “Ich freue mich sehr, bei den Men­schen vor Ort zu sein, zuzu­hö­ren und vie­le inter­es­san­te Ter­mi­ne im Wahl­kreis wahr­neh­men zu dür­fen”, so der frisch gewähl­te Abgeordnete.

Wäh­rend sei­ner zwei­wö­chi­gen Intensiv-​Tour durch den Wahl­kreis möch­te Rott­wilm Rat­häu­ser und Unter­neh­men auf­su­chen, Ver­ei­ne und Insti­tu­tio­nen besu­chen und Gesprächs­an­ge­bo­te mit den Men­schen vor Ort anbie­ten. Hin­zu kom­men Wan­de­run­gen und auch die Teil­nah­me an ver­schie­de­nen Fes­ten ist fest eingeplant.

Inter­es­sier­te Unter­neh­men, Insti­tu­tio­nen und Ver­ei­ne sowie Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die das Gespräch vor Ort wäh­rend der Som­mer­tour suchen oder ein­fach mit­ra­deln möch­ten, kön­nen sich im Wahl­kreis­bü­ro von Phil­ipp Rott­wilm unter philipp.​rottwilm.​wk@​bundestag.​de  oder tele­fo­nisch unter gern 05682 739729 melden.

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Ent­las­tung und Gerech­tig­keit am Wohnungsmarkt

Wir schaf­fen Ent­las­tung am Woh­nungs­markt, denn Woh­nen ist ein Grund­recht. Über die Hälf­te der Men­schen in Deutsch­land leben zur Mie­te. Zu vie­le Men­schen machen sich jeden Monat Sor­gen, ob das Geld fürs Woh­nen noch reicht. Des­halb haben wir die Miet­preis­brem­se verlängert.

Der Deut­sche Bun­des­tag hat über die Ver­län­ge­rung der Miet­preis­brem­se abge­stimmt: Das Gesetz der Koali­ti­on sieht vor, dass die Rege­lung wei­te­re vier Jah­re bis Ende 2029 gilt. Ohne Ver­län­ge­rung wür­de sie Ende die­ses Jah­res auslaufen.

Und es bleibt nicht dabei: Wir wol­len Kurz­zeit­ver­mie­tung, möblier­tes Woh­nen auf Zeit und Index­miet­ver­trä­ge bes­ser regulieren.

Gleich­zei­tig wol­len wir mit dem Bau-​Turbo weni­ger Büro­kra­tie, ein neu­es Tem­po und gerin­ge­re Kos­ten beim Woh­nungs­bau errei­chen. So ermög­li­chen wir schnell mehr Woh­nun­gen und Häu­ser (Sie­he Bei­trag zum Bau-Turbo).

Funk­lö­cher end­lich schlie­ßen – Mobil­funk und Glas­fa­ser schnel­ler ausbauen

In Deutsch­land gibt es immer noch zu vie­le Funk­lö­cher und Gebie­te mit unzu­rei­chen­der Netz­ab­de­ckung. Lang­wie­ri­ge Planungs- und Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren brem­sen den schnel­len Ausbau.

Das ändern wir jetzt: Glasfaser- und Mobil­funk­aus­bau bekom­men die Prio­ri­tät, die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger und Unter­neh­men zu Recht erwar­ten. Wir defi­nie­ren dabei den Aus­bau als über­ra­gen­des öffent­li­ches Inter­es­se und geben ihm damit einen wich­ti­gen Schub. Für Netz­ver­bin­dung statt Funk­lö­cher, Glas­fa­ser, das mehr Tem­po macht und eine Ver­bin­dung für alle – gera­de auch auf dem Land.

Dazu haben die Uni­ons­frak­ti­on und die SPD-​Fraktion einen Gesetz­ent­wurf „zur Ände­rung des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­set­zes und zur Fest­stel­lung des über­ra­gen­den öffent­li­chen Inter­es­ses für den Aus­bau von Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­net­zen“ (21/​319) vor­ge­legt, über den der Bun­des­tag in die­ser Woche erst­mals bera­ten konnte.

Mit dem TKG-​Änderungsgesetz soll die Bedeu­tung des Netz­aus­baus gesetz­lich klar­ge­stellt wer­den, um ent­spre­chen­den Aus­bau­vor­ha­ben in Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren ein beson­de­res Gewicht zu ver­lei­hen. So sol­len unter ande­rem Pla­nungs­vor­ha­ben im Bereich Mobilfunk- und Glas­fa­ser­aus­bau beschleu­nigt wer­den. Die Rege­lung soll befris­tet bis zum 31. Dezem­ber 2030 gel­ten und muss dann in allen Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren berück­sich­tigt werden.

Für mehr Bil­dungs­ge­rech­tig­keit im Ganz­tag: Län­der und Kom­mu­nen bekom­men mehr Zeit

Damit der Aus­bau der Ganz­tags­be­treu­ung auch trotz Fach­kräf­te­man­gel und Lie­fer­eng­päs­sen vor­an­schrei­ten kann, geben wir Län­dern und Kom­mu­nen mehr Zeit, die Bun­des­mit­tel von 3,5 Mil­li­ar­den zu verwenden.

Die Frist­ver­län­ge­rung für das Ganztags-​Investitionsprogramm des Bun­des bis 2029 schafft vor Ort Sicher­heit, um wei­ter flä­chen­de­ckend hoch­wer­ti­ge Ganz­tags­an­ge­bo­te zu schaf­fen. Wir stär­ken so Bil­dungs­ge­rech­tig­keit und för­dern die Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf.

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Der Deut­sche Bun­des­tag hat die­se Woche das Gesetz für ein steu­er­li­ches Inves­ti­ti­ons­so­fort­pro­gramm beschlos­sen, das den Wirt­schafts­stand­ort Deutsch­land auf einen neu­en Wachs­tums­pfad brin­gen wird. Mit dem Wachs­tums­boos­ter wird es spür­ba­re Vor­tei­le auch für Unter­neh­men und Kom­pen­sa­tio­nen für Kom­mu­nen im Wahl­kreis Schwalm-​Eder und dem Fran­ken­ber­ger Land geben.

Mit geziel­ten Steu­er­an­rei­zen, einer ver­bes­ser­ten For­schungs­för­de­rung und umfang­rei­chen Inves­ti­ti­ons­hil­fen für Kom­mu­nen infol­ge der Eini­gung zwi­schen Bund und Län­dern wird ein umfas­sen­des Maß­nah­men­pa­ket geschnürt, das Wirt­schaft, Inno­va­ti­on und regio­na­le Ent­wick­lung glei­cher­ma­ßen stärkt. 

Dr. Phil­ipp Rott­wilm, Mit­glied im Finanz­aus­schuss, erklärt: „Wir kur­beln jetzt mit dem Wachs­tums­boos­ter die Wirt­schaft an und wol­len damit auch gute Arbeits­plät­ze in den Betrie­ben vor Ort sichern. Mit die­sem Reform­ge­setz haben wir zügig Hand­lungs­fä­hig­keit bewie­sen, um für neue wirt­schaft­li­che Stär­ke zu sor­gen. Unse­re Boos­ter für den Stand­ort Deutsch­land: Super­ab­schrei­bun­gen für Inves­ti­tio­nen und Elek­tro­mo­bi­li­tät, eine star­ke For­schungs­för­de­rung und eine kla­re Unter­stüt­zung für unse­re Kommunen.“

Beson­ders erfreu­lich sind die Aus­wir­kun­gen im Wahl­kreis. Der Bund über­nimmt voll­stän­dig bis 2029 die steu­er­lich beding­ten Min­der­ein­nah­men der Kom­mu­nen. Dafür hat sich in den Ver­hand­lun­gen vor allem auch Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Lars Kling­beil stark gemacht. Außer­dem stellt der Bund 100 Mil­li­ar­den Euro aus einem Son­der­ver­mö­gen für Inves­ti­tio­nen der Län­der und Kom­mu­nen bereit – etwa in moder­ne Schu­len, Kitas, Kran­ken­häu­ser, den sozia­len Woh­nungs­bau oder kul­tu­rel­le Ein­rich­tun­gen. Die­se Mit­tel flie­ßen unbü­ro­kra­tisch und pau­schal an die Län­der. Sie sol­len vor Ort schnell ein­ge­setzt wer­den können.

Hin­ter­grund: Abschrei­bun­gen für Elek­tro­fahr­zeu­ge und Unternehmensteuersenkung

Kern­ele­men­te des Pakets sind die Wie­der­ein­füh­rung einer gro­ßen degres­si­ven Abschrei­bung für Inves­ti­tio­nen, höhe­re Abschrei­bun­gen für Elek­tro­fahr­zeu­ge in Unter­neh­men und eine schritt­wei­se Sen­kung der Unter­neh­men­steu­ern ab dem Jahr 2028. Ergänzt wird dies durch eine umfas­sen­de Aus­wei­tung der steu­er­li­chen For­schungs­zu­la­ge. „Gera­de klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men, die in Inno­va­ti­on inves­tie­ren, pro­fi­tie­ren hier­von stark. Das Gesetz bringt nicht nur wirt­schaft­li­chen Schwung – es ist auch eine Inves­ti­ti­on in unse­re Zukunfts­fä­hig­keit“, betont Rottwilm.

Mit dem heu­ti­gen Beschluss wür­de ein star­kes Signal für wirt­schaft­li­che Sta­bi­li­tät, kom­mu­na­le Hand­lungs­fä­hig­keit und sozia­len Fort­schritt gesetzt, so Rott­wilm wei­ter. Schon in der Exper­ten­an­hö­rung im Finanz­aus­schuss, deren Mit­glied Rott­wilm ist, wur­de deut­lich, dass Wirt­schafts­wis­sen­schaft­ler den Gesetz­ent­wurf der Koali­ti­on für einen Investitions-​Booster weit­ge­hend posi­tiv beurteilten.

Mit dem Bau-​Turbo gegen Wohnungsmangel

Bei den Haus­halts­ver­hand­lun­gen gibt es ein kla­res Plus für die Bau­po­li­tik. Der Etat steigt 2025 auf 7,4 (2024: 6,7) Mil­li­ar­den Euro. 2026 sol­len es dann 7,6 Mil­li­ar­den Euro sein. Von 2025 bis 2029 stellt der Bund die Rekord­sum­me von ins­ge­samt 23,5 Mil­li­ar­den Euro zur Verfügung

Wie das Minis­te­ri­um beton­te, sol­len bis 2029 die jähr­li­chen Mit­tel für die Städ­te­bau­för­de­rung schritt­wei­se auf 1,58 Mil­li­ar­den Euro ver­dop­pelt wer­den. Für den sozia­len Woh­nungs­bau ste­hen im lau­fen­den Jahr 3,5 Mil­li­ar­den Euro bereit. Für 2026 sind es vier Mil­li­ar­den Euro, 2027 fünf Mil­li­ar­den, 2028 und 2029 jeweils 5,5 Milliarden.

Für mehr neue Woh­nun­gen soll bis 2030 von den bis­her gel­ten­den Vor­schrif­ten des Pla­nungs­rechts abge­wi­chen wer­den kön­nen, wenn die Kom­mu­nen das selbst so wol­len. Dabei geht es etwa um Ver­än­de­run­gen von Bebauungsplänen. 

Rott­wilm, der Bür­ger­meis­ter der Gemein­de Neu­en­tal war, erläu­tert die Vor­tei­le für die Kom­mu­nen: “So kön­nen ein Haus oder ein gan­zer Stra­ßen­zug nun über die vom Bebau­ungs­plan vor­ge­ge­be­nen Maße hin­aus auf­ge­stockt wer­den, ohne dass der Plan geän­dert wer­den muss. Ein enor­mer Zeitgewinn.“

Rott­wilm, der auch Mit­glied im Aus­schuss für Woh­nen, Stadt­ent­wick­lung, Bau­we­sen und Kom­mu­nen ist, betont dabei, dass die im Pla­nungs­recht und bei der Ver­fah­rens­be­schleu­ni­gung ange­kün­dig­ten Refor­men wie §246e BauGB, Geneh­mi­gungs­fik­tio­nen, Stich­tags­re­ge­lun­gen und ver­ein­fach­te Umwelt­prü­fun­gen gera­de Bau­trä­ger durch gerin­ge­ren Auf­wand wie­der fürs Bau­en begeis­tern sollen. 

Schnel­ler und güns­ti­ger Bau­vor­ha­ben rea­li­sie­ren kön­nen – das bringt der Bau-​Turbo“, so der zustän­di­ge Bericht­erstat­ter in der SPD-Bundestagsfraktion.

Hin­ter­grund: Schnel­le­re Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren und weni­ger Planungskosten

Ein­füh­rung § 246e BauGB: Für Vor­ha­ben, die Wohn­raum schaf­fen, und für sozia­le und kul­tu­rel­le Infra­struk­tur wer­den bis 31.12.2030 Abwei­chun­gen vom Pla­nungs­recht ermöglicht

Erwei­te­rung §31.3 BauGB: Gemein­den kön­nen von Bebau­ungs­plä­nen abwei­chen, um Woh­nungs­bau zu ermöglichen

Aus­deh­nung §34a BauGB: Mehr Mög­lich­kei­ten zur Abwei­chung vom Ein­fü­gungs­ge­bot im unbe­plan­ten Innenbereich

Ver­län­ge­rung §201a und §250 BauGB bis 2030/​31: Gemein­den kön­nen Gebie­te mit ange­spann­tem Woh­nungs­markt bestim­men, wo Bebau­ungs­plä­ne beschleu­nigt wer­den, und dort Auf­tei­lungs­ver­bot verhängen

TA Lärm: Gemein­den kön­nen von den Bestim­mun­gen der TA-​Lärm in begrün­de­ten Fäl­len abwei­chen (begrün­det sind all sol­che Fäl­le, bei denen eine Abwei­chung zum Errei­chen der Stadt­ent­wick­lungs­zie­le not­wen­dig ist).

Bild­nach­weis:

Shar­pic SPD-Bundestagsfraktion

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Ich begrü­ße Sie und Euch nach einer tur­bu­len­ten Par­la­ments­wo­che. Vie­le Wei­chen konn­ten gestellt werden. 

Nun da der Deut­sche Bun­des­tag so rich­tig Fahrt auf­ge­nom­men hat, gibt es viel zu berich­ten. Von Debat­ten und Regie­rungs­er­klä­run­gen im Bun­des­tag, von Exper­ten­an­hö­run­gen und Aus­schuss­sit­zun­gen und vie­len, vie­len Abstim­mungs­ge­sprä­chen – in der SPD-​Bundestagsfraktion, in der SPD Lan­des­grup­pe Hes­sen, auf Kon­fe­ren­zen wie der kom­mu­nal­po­li­ti­schen Fach­kon­fe­renz in die­ser Woche. Und am Wochen­en­de haben wir Sozi­al­de­mo­kra­ten auch noch unse­ren der Bun­des­par­tei­tag in Berlin.

In den Medi­en gibt es Berich­te vom G7- Län­der­tref­fen, von der Nato-​Konferenz in Den Haag und von Sit­zun­gen des Bun­des­ka­bi­netts und Sit­zun­gen im Deut­schen Bun­des­tag. Die­se Ple­nar­sit­zun­gen des Deut­schen Bun­des­ta­ges, wie man sie aus dem Fern­se­hen kennt, bil­den dabei das nach außen sicht­bars­te Ele­ment der soge­nann­ten Sit­zungs­wo­che. Doch die meis­te Arbeit fin­det außer­halb des Bun­des­tags­ple­nums statt und ist weni­ger sicht­bar. Wer etwas errei­chen will, der muss zu vie­len Ter­mi­nen gehen, mit vie­len Men­schen spre­chen und sich Ver­bün­de­te suchen.

So beginnt mei­ne Sit­zungs­wo­che zumeist mit dem Tref­fen der SPD-​Bundestagsabgeordneten aus Hes­sen in der Lan­des­grup­pen­sit­zung. Hier bin ich auch der stell­ver­tre­ten­de Spre­cher der Landesgruppe.

Es gab in die­ser Woche Gesprä­che der Lan­des­grup­pe mit Frak­ti­ons­chef Mat­thi­as Miersch (im Bild links mit Lan­des­grup­pen­spre­cher Felix Döring).

In der Par­la­men­ta­ri­schen Gesell­schaft traf ich auch mei­nen Vor­gän­ger Edgar Fran­ke und den frü­he­ren Seeheimer-​Sprecher Johan­nes Kahrs sowie den jet­zi­gen See­hei­mer Spre­cher Uwe Schmidt (Bild rechts).

Des Wei­te­ren traf sich auch der Gesprächs­kreis Nordamerika/​USA (Bild links mit Dr. Dani­el Ziblat. Dani­el Ziblatt ist Eaton-​Professor für Regie­rungs­wis­sen­schaf­ten an der Har­vard Universität).

Wir haben am Stand des Deut­schen Bun­des­ta­ges auf dem Hes­sen­tag in Bad Vil­bel die Stand­be­set­zung ver­stärkt. So kam man mit Kol­le­gen aber auch inter­es­sier­ten Bür­ge­rin­nen und Bür­gern zusam­men (Bild rechts mit Tarek Al-​Wazir im Gespräch mit einem Bürger).

Lie­be Lese­rin­nen und Leser,

im Fol­gen­den berich­te ich über die Wei­chen­stel­lun­gen mit dem Investitions- und Wachs­tums­boos­ter, dem Bau-​Turbo und wei­te­ren The­men, die mich als Mit­glied im Finanz­aus­schuss und im Aus­schuss für Woh­nen, Stadt­ent­wick­lung, Bau­we­sen und Kom­mu­nen betref­fen und für den Wahl­kreis von gro­ßer Bedeu­tung sind.

Ich möch­te es aber nicht ver­säu­men, auch auf mei­ne ers­te Som­mer­tour durch den Wahl­kreis hinzuweisen.

Ihr und Euer

Dr. Phil­ipp Rottwilm

Pro­gramm für Deutsch­land – Ein neu­er Weg für die Ertrag­steu­ern – Grund­le­gen­de Steu­er­re­form zur Ent­las­tung von Fami­li­en, Mit­tel­stand und Unter­neh­men“ lau­tet der Titel eines von der AfD-​Fraktion avi­sier­ten Antrags (21/​589), den der Bun­des­tag am Don­ners­tag, 26. Juni 2025, erst­mals bera­ten hat. Dar­über hin­aus leg­te die Frak­ti­on einen Antrag mit dem Titel „Fami­li­en ent­las­ten – Das Ehe­gat­ten­split­ting zu einer umfas­sen­den Fami­li­en­för­de­rung umbau­en“ (21/​590) vor. Bei­de Vor­la­gen wur­den im Anschluss an die Aus­spra­che zur wei­te­ren Bera­tung an den feder­füh­ren­den Finanz­aus­schuss überwiesen. 

Ers­te Rede des Abge­ord­ne­ten Dr. Phil­ipp Rott­wilm vor dem Deut­schen Bundestag. 

Der Bun­des­tag hat sich am Don­ners­tag, 5.Juni 2025, mit dem Soli­da­ri­täts­zu­schlag befasst. Die AfD-​Fraktion hat­te dazu einen Antrag mit dem Titel „Stand­ort Deutsch­land stär­ken – Soli­da­ri­täts­zu­schlag abschaf­fen“ (21/​343) vor­ge­legt. Seit dem Aus­lau­fen des Soli­dar­pak­tes II zum 31. Dezem­ber 2019 man­gelt es dem Soli­da­ri­täts­zu­schlag nach Auf­fas­sung der AfD an Legi­ti­ma­ti­on, und er sei des­halb abzu­schaf­fen. Der Antrag wur­de im Anschluss zur wei­te­ren Bera­tung an die Aus­schüs­se über­wie­sen. Feder­füh­rend ist der Finanzausschuss.

Deutsch­land steckt aktu­ell in einer Rezes­si­on. Die Kon­junk­tur­pro­gno­se des Insti­tuts der deut­schen Wirt­schaft (IW) aus dem Mai hat erge­ben, dass die Wirt­schaft um 0,2 Pro­zent schrump­fen könn­te. Das IW geht davon aus, dass es im Som­mer bun­des­weit drei Mil­lio­nen Arbeits­lo­se geben könn­te. Dem wol­len wir entgegentreten.

Kon­junk­tur­auf­schwung durch mehr Inves­ti­tio­nen. Der Wachs­tums­boos­ter stärkt die Wirtschaft.

Daher hat die Bun­des­re­gie­rung den von Finanz­mi­nis­ter Lars Kling­beil geplan­ten „Wachs­tums­boos­ter“ auf den Weg gebracht, um Deutsch­land wie­der auf Wachs­tums­kurs zu brin­gen und Arbeits­plät­ze zu sichern. Im Kern geht es dar­um, Unter­neh­men zu ermun­tern zu inves­tie­ren, indem sie dafür steu­er­li­che Anrei­ze erhal­ten. Hin­zu kommt eine gene­rel­le Ent­las­tung über die schritt­wei­se Absen­kung der Körperschaftssteuer.

Die Bun­des­re­gie­rung will einen „Inves­ti­ti­ons­boos­ter“ aus­lö­sen, indem sie für Unter­neh­men die steu­er­li­chen Abschrei­bungs­mög­lich­kei­ten aus­wei­tet. Schafft ein Unter­neh­men neue Maschi­nen oder Gerä­te an, soll es die Kos­ten dafür bereits im ers­ten Jahr zu 30 Pro­zent mit dem Unter­neh­mens­ge­winn ver­rech­nen kön­nen, also weni­ger Steu­ern bezah­len. Das glei­che gilt jeweils in den fol­gen­den zwei Jah­ren. Mit die­ser „Super-​Abschreibung“ (Kling­beil) sor­ge die Bun­des­re­gie­rung für Pla­nungs­si­cher­heit und Investitionsanreize.

Die Kör­per­schaft­steu­er wird auf das Ein­kom­men soge­nann­ter juris­ti­scher Per­so­nen – also Ver­ei­nen­bspw. Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten– erho­ben und beträgt aktu­ell 15 Pro­zent. Die Bun­des­re­gie­rung will sie ab 2028 schritt­wei­se absen­ken, bis sie im Jahr 2032 bei zehn Pro­zent liegt.

Für Elek­tro­au­tos, die sie zwi­schen dem 30. Juni die­ses Jah­res und dem 1. Janu­ar 2028 anschaf­fen, sol­len Unter­neh­men des­halb künf­tig drei Vier­tel des Kauf­prei­ses steu­er­lich gel­tend machen kön­nen, und damit ihren zu ver­steu­ern­den Gewinn redu­zie­ren. Damit sol­len Unter­neh­men bei der Umstel­lung ihres Fuhr­parks finan­zi­ell ent­las­tet wer­den und der Umstieg auf die Elek­tro­mo­bi­li­tät beschleu­nigt werden.

Damit die Unter­neh­men in Deutsch­land mehr in die For­schung inves­tie­ren, soll die soge­nann­te For­schungs­zu­la­ge ange­ho­ben wer­den. Sie ermög­licht es Unter­neh­men, dass ihnen ein Teil ihrer Aus­ga­ben für For­schung und Ent­wick­lung vom Staat erstat­tet wer­den. Für die Jah­re 2026 bis 2030 will die Bun­des­re­gie­rung die Ober­gren­ze für för­der­fä­hi­ge For­schungs­aus­ga­ben von zehn auf 12 Mil­lio­nen Euro anhe­ben. Unter­neh­men, die mehr Geld für For­schung aus­ge­ben, wer­den also stär­ker gefördert.

Das Bun­de­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um von Lars Kling­beil geht davon aus, dass die Unter­neh­men mit den geplan­ten Maß­nah­men in die­sem Jahr bereits um zwei­ein­halb Mil­li­ar­den Euro ent­las­tet wer­den. 2027 soll die Sum­me der Ent­las­tun­gen bei fast zwölf Mil­li­ar­den Euro lie­gen. Nach Anga­ben des Finanz­mi­nis­te­ri­ums wird die Gesamt­steu­er­be­las­tung für Unter­neh­men ab 2032 bei knapp 25 Pro­zent lie­gen. Zur­zeit sind es rund 30 Prozent.

Das Finanz­mi­nis­te­ri­um geht davon aus, dass dem Staat wegen der geplan­ten Ent­las­tun­gen Steu­er­ein­nah­men von rund 46 Mil­li­ar­den Euro bis 2029 ver­lo­ren gehen. Gleich­zei­tig hofft die Bun­des­re­gie­rung auf die­se Wei­se ein deut­li­ches Wirt­schafts­wachs­tum zu ent­fa­chen, das dann zu Mehr­ein­nah­men aus ande­ren Steu­ern, etwa der Gewer­be­steu­er, führt.

Der Deut­sche Bun­des­tag hat­te sich am Don­ners­tag, 5.Juni 2025, mit dem Soli­da­ri­täts­zu­schlag befasst. Die AfD-​Fraktion hat­te dazu einen Antrag vor­ge­legt. Seit dem Aus­lau­fen des Soli­dar­pak­tes II zum 31. Dezem­ber 2019 man­ge­le es dem Soli­da­ri­täts­zu­schlag nach deren Auf­fas­sung an Legitimation.

Klar war, dass der Antrag im Anschluss an die Debat­te zur wei­te­ren Bera­tung an den feder­füh­ren­den Aus­schuss über­wie­sen wer­den soll­te. Feder­füh­rend ist der Finanz­aus­schuss, des­sen Mit­glied ich bin. Ich durf­te daher auch gleich mit mei­ner ers­ten Rede vor dem Bun­des­tag auf die Bedeu­tung des Soli­da­ri­täts­zu­schla­ges ein­ge­hen und ent­lar­ven, was die AfD tat­säch­lich mit ihrem Antrag bewir­ken will.

Es gilt das gespro­che­ne Wort. Hier mei­ne Rede gemäß Pro­to­koll des Deut­schen Bundestages:

Sehr geehr­ter Herr Prä­si­dent! Mei­ne sehr geehr­ten Damen und Herren!

Die AfD bringt heu­te zum drit­ten Mal einen Antrag zur Abschaf­fung des Solis ein – ein alter Vor­schlag, der durch Wie­der­ho­lung erstaun­li­cher­wei­se nicht bes­ser gewor­den ist.

Mei­ne Damen und Her­ren von der AfD, ich wür­de Ihnen ger­ne drei Punk­te mit auf den Weg geben.

Ers­tens: Ihr zen­tra­les Argu­ment ist längst vom Tisch. Sie haben ja immer wie­der behaup­tet, der Soli sei ver­fas­sungs­wid­rig und das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt wür­de die­sen ein­kas­sie­ren. Das Gegen­teil – wir haben es eben schon gehört – ist pas­siert: Karls­ru­he hat die Ver­fas­sungs­be­schwer­de im März ein­deu­tig zurück­ge­wie­sen. Wie­der mal alles hei­ße Luft!

Zwei­tens: Sie behaup­ten, Sie woll­ten mit der Abschaf­fung des Solis die Wirt­schaft um 7 Mil­li­ar­den Euro ent­las­ten. Wir ent­las­ten die Wirt­schaft mit unse­rem Wachs­tums­boos­ter, über den heu­te Mor­gen hier im Haus debat­tiert wur­de, um 12 Mil­li­ar­den Euro. Unse­re Ent­las­tun­gen sind also deut­lich höher, und sie sind auch ziel­ge­rich­te­ter. So, mei­ne sehr ver­ehr­ten Damen und Her­ren, brin­gen wir unse­re Wirt­schaft wie­der nach vorne.

Drit­tens: Sie spre­chen von Ent­las­tung der Bür­ger. Aber 90 Pro­zent der Steu­er­zah­ler zah­len längst kei­nen Soli mehr. Das haben wir schon 2019 geän­dert. Nur die 10 Pro­zent Spit­zen­ver­die­ner, also wer mehr als 89 000 Euro brut­to im Jahr ver­dient, sind noch betrof­fen. Obwohl durch Ihren Antrag also wie­der nur die höchs­ten Ein­kom­men im Land ent­las­tet wür­den, ist er Ihnen so wich­tig, dass Sie damit nun schon zum drit­ten Mal hier stehen.

Ich fin­de das bemer­kens­wert, lie­be Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen. Des­we­gen möch­te ich mich ein­mal direkt an die Men­schen, die die­se Debat­te ver­fol­gen, wen­den. Sie, die mor­gens früh auf­ste­hen, die Schicht über­neh­men, den gan­zen Laden hier am Lau­fen hal­ten, sich abra­ckern, fra­gen Sie sich ein­mal: Haben Sie mehr als 7.400 Euro im Monat? Haben Sie mit Ihrem Part­ner oder Ihrer Part­ne­rin zusam­men mehr als knapp 15 000 Euro im Monat? Wenn nicht – und das sind 90 Pro­zent der Men­schen in die­sem Land –, dann muss Ihnen eines klar sein: Für Sie arbei­tet die­se AfD nicht! Der gro­ßen Mehr­heit der arbei­ten­den Bevöl­ke­rung hilft die­ser Antrag nicht!

Die AfD behaup­tet zwar, die Par­tei des klei­nen Man­nes zu sein – das hören wir ja immer wie­der, aber wenn es um die Inter­es­sen der hart arbei­ten­den Men­schen in die­sem Land geht, dann zeigt sie ihr wah­res Gesicht: Sie ist eine radi­ka­le Lob­by­par­tei für Spit­zen­ver­die­ner. Und Ihr Antrag passt in das Bild Ihres Pro­gramms: Erb­schaft­steu­er weg, Spit­zen­steu­er­satz sen­ken, kei­ne Anhe­bung des Min­dest­lohns, und jetzt zum drit­ten Mal wie­der der Soli.

Sie haben es sich gedacht, sehr ver­ehr­te Damen und Her­ren: Wir leh­nen die­sen Antrag ab. Herz­li­chen Dank.“

Bild­nach­weis: Screen­shot von https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7632366#url=aHR0cHM6Ly93d3cuYnVuZGVzdGFnLmRlL21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NjMyMzY2&mod=mediathek

Hier ist auch die Rede zu sehen!

Deutsch­land steckt in einer Wohn­kri­se: Es wird zu wenig gebaut, und Geneh­mi­gun­gen dau­ern oft Jah­re. Mit dem neu­en Bau­tur­bo schafft die Bun­des­re­gie­rung jetzt die Grund­la­ge dafür, dass Woh­nun­gen schnel­ler ent­ste­hen kön­nen. Das Gesetz ver­ein­facht die Ver­fah­ren und stärkt gleich­zei­tig die Ent­schei­dungs­frei­heit der Kommunen.

Heu­te hat das Bun­des­ka­bi­nett den soge­nann­ten Bau­tur­bo beschlos­sen – ein neu­es Gesetz, das den Bau von Woh­nun­gen in Deutsch­land deut­lich beschleu­ni­gen wird. Es war mir ein per­sön­li­ches Anlie­gen, dass die­ses wich­ti­ge Pro­jekt zügig auf den Weg kommt. Als zustän­di­ger Bericht­erstat­ter der SPD-​Fraktion habe ich in den letz­ten Wochen gemein­sam mit mei­nem Team inten­siv dar­an mitgearbeitet.

Was steckt dahinter?

Ganz kon­kret: Wer heu­te neue Woh­nun­gen bau­en will, braucht oft Jah­re allein für die Pla­nung und Geneh­mi­gung – ins­be­son­de­re, wenn erst ein Bebau­ungs­plan auf­ge­stellt wer­den muss. Mit dem Bau­tur­bo (§ 246e BauGB) schaf­fen wir nun die Mög­lich­keit, die­sen Schritt zu über­sprin­gen: Wenn die Gemein­de zustimmt und das Vor­ha­ben dem Bau von Woh­nun­gen dient, kann künf­tig vom bestehen­den Pla­nungs­recht abge­wi­chen wer­den. Das gilt zum Bei­spiel beim Neu­bau von Wohn­häu­sern, beim Dach­aus­bau oder wenn ein leer­ste­hen­des Gebäu­de zu Wohn­raum umge­nutzt wer­den soll. Die Gemein­de hat dafür zwei Mona­te Zeit – und kann so schnel­ler als bis­her Bau­recht schaf­fen. Das spart Auf­wand, Per­so­nal, Zeit und Kosten.

Auch in ande­ren Berei­chen bringt das neue Gesetz Verbesserungen:

  • Der Schutz von Miet­woh­nun­gen wird ver­län­gert. Län­der kön­nen wei­ter­hin in ange­spann­ten Woh­nungs­märk­ten ver­hin­dern, dass Miet­woh­nun­gen in Eigen­tum umge­wan­delt wer­den – und Men­schen aus ihrem Zuhau­se ver­drängt werden.
  • Bau­en am Orts­rand wird erleich­tert. Künf­tig dür­fen Gemein­den auch im soge­nann­ten Außen­be­reich neue Wohn­häu­ser ermög­li­chen – wenn sie sich an bestehen­de Sied­lun­gen anschlie­ßen und Umwelt­auf­la­gen beach­tet werden.
  • Auch auf bestehen­den Gewer­be­im­mo­bi­li­en kön­nen künf­tig leich­ter Woh­nun­gen ent­ste­hen. Dafür wur­den die neu­en Pla­nungs­er­leich­te­run­gen bewusst auch auf Gebäu­de wie Super­märk­te, Büros oder Lager­hal­len aus­ge­wei­tet – zum Bei­spiel, um Woh­nun­gen auf deren Dächern zu ermöglichen.

Mir ist wich­tig: Die Ent­schei­dung liegt wei­ter­hin bei der Kom­mu­ne. Nie­mand vor Ort wird zu etwas gezwun­gen – aber dort, wo gebaut wer­den soll, geht es künf­tig wesent­lich schnel­ler und einfacher.

Ich freue mich sehr, dass wir die­ses Gesetz auf den Weg gebracht haben. Der Wohn­raum­man­gel ist eines der größ­ten Pro­ble­me unse­rer Zeit – und wir han­deln jetzt.

Bild­nach­weis: Dr. Phil­ipp Rottwilm