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Stär­kung der Wirt­schaft dank Wachstumsbooster

Deutsch­land steckt aktu­ell in einer Rezes­si­on. Die Kon­junk­tur­pro­gno­se des Insti­tuts der deut­schen Wirt­schaft (IW) aus dem Mai hat erge­ben, dass die Wirt­schaft um 0,2 Pro­zent schrump­fen könn­te. Das IW geht davon aus, dass es im Som­mer bun­des­weit drei Mil­lio­nen Arbeits­lo­se geben könn­te. Dem wol­len wir entgegentreten.

Kon­junk­tur­auf­schwung durch mehr Inves­ti­tio­nen. Der Wachs­tums­boos­ter stärkt die Wirtschaft.

Daher hat die Bun­des­re­gie­rung den von Finanz­mi­nis­ter Lars Kling­beil geplan­ten „Wachs­tums­boos­ter“ auf den Weg gebracht, um Deutsch­land wie­der auf Wachs­tums­kurs zu brin­gen und Arbeits­plät­ze zu sichern. Im Kern geht es dar­um, Unter­neh­men zu ermun­tern zu inves­tie­ren, indem sie dafür steu­er­li­che Anrei­ze erhal­ten. Hin­zu kommt eine gene­rel­le Ent­las­tung über die schritt­wei­se Absen­kung der Körperschaftssteuer.

Die Bun­des­re­gie­rung will einen „Inves­ti­ti­ons­boos­ter“ aus­lö­sen, indem sie für Unter­neh­men die steu­er­li­chen Abschrei­bungs­mög­lich­kei­ten aus­wei­tet. Schafft ein Unter­neh­men neue Maschi­nen oder Gerä­te an, soll es die Kos­ten dafür bereits im ers­ten Jahr zu 30 Pro­zent mit dem Unter­neh­mens­ge­winn ver­rech­nen kön­nen, also weni­ger Steu­ern bezah­len. Das glei­che gilt jeweils in den fol­gen­den zwei Jah­ren. Mit die­ser „Super-​Abschreibung“ (Kling­beil) sor­ge die Bun­des­re­gie­rung für Pla­nungs­si­cher­heit und Investitionsanreize.

Die Kör­per­schaft­steu­er wird auf das Ein­kom­men soge­nann­ter juris­ti­scher Per­so­nen – also Ver­ei­nen­bspw. Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten– erho­ben und beträgt aktu­ell 15 Pro­zent. Die Bun­des­re­gie­rung will sie ab 2028 schritt­wei­se absen­ken, bis sie im Jahr 2032 bei zehn Pro­zent liegt.

Für Elek­tro­au­tos, die sie zwi­schen dem 30. Juni die­ses Jah­res und dem 1. Janu­ar 2028 anschaf­fen, sol­len Unter­neh­men des­halb künf­tig drei Vier­tel des Kauf­prei­ses steu­er­lich gel­tend machen kön­nen, und damit ihren zu ver­steu­ern­den Gewinn redu­zie­ren. Damit sol­len Unter­neh­men bei der Umstel­lung ihres Fuhr­parks finan­zi­ell ent­las­tet wer­den und der Umstieg auf die Elek­tro­mo­bi­li­tät beschleu­nigt werden.

Damit die Unter­neh­men in Deutsch­land mehr in die For­schung inves­tie­ren, soll die soge­nann­te For­schungs­zu­la­ge ange­ho­ben wer­den. Sie ermög­licht es Unter­neh­men, dass ihnen ein Teil ihrer Aus­ga­ben für For­schung und Ent­wick­lung vom Staat erstat­tet wer­den. Für die Jah­re 2026 bis 2030 will die Bun­des­re­gie­rung die Ober­gren­ze für för­der­fä­hi­ge For­schungs­aus­ga­ben von zehn auf 12 Mil­lio­nen Euro anhe­ben. Unter­neh­men, die mehr Geld für For­schung aus­ge­ben, wer­den also stär­ker gefördert.

Das Bun­de­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um von Lars Kling­beil geht davon aus, dass die Unter­neh­men mit den geplan­ten Maß­nah­men in die­sem Jahr bereits um zwei­ein­halb Mil­li­ar­den Euro ent­las­tet wer­den. 2027 soll die Sum­me der Ent­las­tun­gen bei fast zwölf Mil­li­ar­den Euro lie­gen. Nach Anga­ben des Finanz­mi­nis­te­ri­ums wird die Gesamt­steu­er­be­las­tung für Unter­neh­men ab 2032 bei knapp 25 Pro­zent lie­gen. Zur­zeit sind es rund 30 Prozent.

Das Finanz­mi­nis­te­ri­um geht davon aus, dass dem Staat wegen der geplan­ten Ent­las­tun­gen Steu­er­ein­nah­men von rund 46 Mil­li­ar­den Euro bis 2029 ver­lo­ren gehen. Gleich­zei­tig hofft die Bun­des­re­gie­rung auf die­se Wei­se ein deut­li­ches Wirt­schafts­wachs­tum zu ent­fa­chen, das dann zu Mehr­ein­nah­men aus ande­ren Steu­ern, etwa der Gewer­be­steu­er, führt.