Deutschland steckt aktuell in einer Rezession. Die Konjunkturprognose des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) aus dem Mai hat ergeben, dass die Wirtschaft um 0,2 Prozent schrumpfen könnte. Das IW geht davon aus, dass es im Sommer bundesweit drei Millionen Arbeitslose geben könnte. Dem wollen wir entgegentreten.

Konjunkturaufschwung durch mehr Investitionen. Der Wachstumsbooster stärkt die Wirtschaft.
Daher hat die Bundesregierung den von Finanzminister Lars Klingbeil geplanten „Wachstumsbooster“ auf den Weg gebracht, um Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen und Arbeitsplätze zu sichern. Im Kern geht es darum, Unternehmen zu ermuntern zu investieren, indem sie dafür steuerliche Anreize erhalten. Hinzu kommt eine generelle Entlastung über die schrittweise Absenkung der Körperschaftssteuer.
Die Bundesregierung will einen „Investitionsbooster“ auslösen, indem sie für Unternehmen die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten ausweitet. Schafft ein Unternehmen neue Maschinen oder Geräte an, soll es die Kosten dafür bereits im ersten Jahr zu 30 Prozent mit dem Unternehmensgewinn verrechnen können, also weniger Steuern bezahlen. Das gleiche gilt jeweils in den folgenden zwei Jahren. Mit dieser „Super-Abschreibung“ (Klingbeil) sorge die Bundesregierung für Planungssicherheit und Investitionsanreize.
Die Körperschaftsteuer wird auf das Einkommen sogenannter juristischer Personen – also Vereinenbspw. Kapitalgesellschaften– erhoben und beträgt aktuell 15 Prozent. Die Bundesregierung will sie ab 2028 schrittweise absenken, bis sie im Jahr 2032 bei zehn Prozent liegt.
Für Elektroautos, die sie zwischen dem 30. Juni dieses Jahres und dem 1. Januar 2028 anschaffen, sollen Unternehmen deshalb künftig drei Viertel des Kaufpreises steuerlich geltend machen können, und damit ihren zu versteuernden Gewinn reduzieren. Damit sollen Unternehmen bei der Umstellung ihres Fuhrparks finanziell entlastet werden und der Umstieg auf die Elektromobilität beschleunigt werden.
Damit die Unternehmen in Deutschland mehr in die Forschung investieren, soll die sogenannte Forschungszulage angehoben werden. Sie ermöglicht es Unternehmen, dass ihnen ein Teil ihrer Ausgaben für Forschung und Entwicklung vom Staat erstattet werden. Für die Jahre 2026 bis 2030 will die Bundesregierung die Obergrenze für förderfähige Forschungsausgaben von zehn auf 12 Millionen Euro anheben. Unternehmen, die mehr Geld für Forschung ausgeben, werden also stärker gefördert.
Das Bundefinanzministerium von Lars Klingbeil geht davon aus, dass die Unternehmen mit den geplanten Maßnahmen in diesem Jahr bereits um zweieinhalb Milliarden Euro entlastet werden. 2027 soll die Summe der Entlastungen bei fast zwölf Milliarden Euro liegen. Nach Angaben des Finanzministeriums wird die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen ab 2032 bei knapp 25 Prozent liegen. Zurzeit sind es rund 30 Prozent.
Das Finanzministerium geht davon aus, dass dem Staat wegen der geplanten Entlastungen Steuereinnahmen von rund 46 Milliarden Euro bis 2029 verloren gehen. Gleichzeitig hofft die Bundesregierung auf diese Weise ein deutliches Wirtschaftswachstum zu entfachen, das dann zu Mehreinnahmen aus anderen Steuern, etwa der Gewerbesteuer, führt.