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Was es mit der Aktiv­ren­te auf sich hat

Ren­ten­re­form: Die Aktiv­ren­te lässt sich als Kom­pro­miss zwi­schen den Regie­rungs­par­tei­en ver­ste­hen. Wäh­rend für die SPD eine Anhe­bung des Ren­ten­ein­tritts­al­ters nicht infra­ge kommt, hät­te die Uni­on ger­ne die Lebens­ar­beits­zeit erhöht.

Ent­spre­chend haben sich SPD und Uni­on In ihrem Koali­ti­ons­ver­trag auf die Ein­füh­rung der soge­nann­ten Aktiv­ren­te ver­stän­digt. Da heißt es: „Statt einer wei­te­ren Erhö­hung des gesetz­li­chen Ren­ten­ein­tritts­al­ters wol­len wir mehr Fle­xi­bi­li­tät beim Über­gang vom Beruf in die Ren­te.“ Hier­mit sol­len also finan­zi­el­le Anrei­ze geschaf­fen wer­den, damit sich län­ge­res Arbei­ten mehr lohnt. Damit soll die Erwerbs­quo­te erhöht und Mehr­ar­beit geför­dert wer­den, um dem zuneh­men­den Fach­kräf­te­man­gel zu begegnen. 

Die Stu­die des Deut­schen Insti­tuts für Wirt­schafts­for­schung (DIW) zeigt, dass rund 230.000 erwerbs­tä­ti­ge Rent­ne­rin­nen und Rent­ner davon pro­fi­tie­ren. Bereits ab etwa 75.000 zusätz­li­chen Beschäf­tig­ten ent­stün­de sogar ein klei­nes Plus für die Sozi­al­kas­sen, weil ent­spre­chend Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge gezahlt wür­den. Auch wür­de der pri­va­te Kon­sum gestärkt werden.

Es geht also um die Ver­bes­se­rung der Erwerbs­quo­te und der Not­wen­dig­keit, Fach­kräf­te zu sichern und mög­li­che kon­junk­tu­rel­le Wir­kun­gen zu erzielen.

Ein Gesetz­ent­wurf ist bereits in Arbeit. Feder­füh­rend ist das von SPD-​Minister Lars Kling­beil geführ­te Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um, da Ände­run­gen am Ein­kom­men­steu­er­ge­setz not­wen­dig sind. 

Hin­ter­grund

Das Aktiv­ren­ten­ge­setz soll bereits zum 1. Janu­ar 2026 star­ten. Die Aktiv­ren­te in Anspruch neh­men kön­nen alle, die sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig beschäf­tigt sind und das gesetz­li­che Ren­ten­ein­tritts­al­ter erreicht haben, das heißt die Voll­endung des 67. Lebens­jah­res, ein­schließ­lich Über­gangs­re­ge­lung: Der­zeit steigt die­se Alters­gren­ze noch stu­fen­wei­se von 65 Jah­re auf 67 Jah­re an. 2031 wird die Regel­al­ters­ren­te für alle Jahr­gän­ge bei 67 Jah­ren lie­gen, bei Men­schen mit Schwer­be­hin­de­rung bei 65 Jah­ren. Aus­ge­schlos­sen sind Selbst­stän­di­ge und Beam­tin­nen und Beamte.

Bis zu 2.000 Euro im Monat oder 24.000 Euro im Jahr bleibt ein Gehalt dabei steuerfrei.

Bild Elek­tri­ker: Image by Mich­al Jar­mo­luk from Pix­a­bay