Springe zum Inhalt

Sport­mil­li­ar­de: Anträ­ge ab 10. Novem­ber möglich

Ab dem 10. Novem­ber kön­nen Kom­mu­nen Anträ­ge für das neue Bun­des­pro­gramm „Sanie­rung kom­mu­na­ler Sport­stät­ten” stel­len. „Das sind gute Nach­rich­ten für den Schwalm-​Eder-​Kreis und das Fran­ken­ber­ger Land. Es besteht nun die Mög­lich­keit, bei uns vor Ort drin­gend nöti­ge Sanie­run­gen anzu­ge­hen”, erklärt SPD-​Bundestagsabgeordneter Dr. Phil­ipp Rott­wilm. Mit der soge­nann­ten Sport­mil­li­ar­de stellt der Bund aus dem Son­der­ver­mö­gen Infra­struk­tur in die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode eine Mil­li­ar­de Euro bereit, um die Moder­ni­sie­rung vor Ort zu unter­stüt­zen – von Hal­len­bä­dern über Frei­bä­der und Sport­hal­len bis hin zu Sportplätzen.

Als Bau- und Kom­mu­nal­po­li­ti­ker habe ich mich per­sön­lich dafür ein­ge­setzt, dass die Sport­mil­li­ar­de kommt. Damit sen­den wir ein wich­ti­ges Signal“, betont Rott­wilm. Geför­dert wer­den Sanie­rungs­maß­nah­men und in Aus­nah­me­fäl­len auch Neu­bau­ten. In Abstim­mung mit der Kom­mu­ne kann dabei auch die Sanie­rung ver­eins­ei­ge­ner Anla­gen geför­dert werden.

Ob ener­ge­ti­sche Sanie­rung einer Turn­hal­le, Moder­ni­sie­rung eines Frei­bads oder Erneue­rung von Sport­platz­an­la­gen – das Pro­gramm deckt unter­schied­lichs­te Bedar­fe ab. Die För­der­hö­he liegt zwi­schen 250.000 Euro und acht Mil­lio­nen Euro. „Geför­dert wer­den Vor­ha­ben, die eine gewis­se Grö­ßen­ord­nung haben “, erklärt der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te. Der Bun­des­an­teil beträgt 45 Pro­zent der för­der­fä­hi­gen Kos­ten, bei Kom­mu­nen in Haus­halts­not­la­ge sogar 75 Prozent.

Intak­te Sport­stät­ten sind das Fun­da­ment für Bewe­gung und Begeg­nung. Sie hal­ten gesund, stär­ken den Zusam­men­halt und ermög­li­chen den Ver­ei­nen ihre wich­ti­ge Arbeit”, sagt Dr. Phil­ipp Rott­wilm. Anträ­ge kön­nen bis zum 15. Janu­ar 2026 gestellt wer­den. „Die­se Chan­ce soll­ten wir gemein­sam nut­zen. Ich ste­he für Fra­gen und Unter­stüt­zung ger­ne zur Verfügung.“

Zusätz­lich zur Sport­mil­li­ar­de des Bun­des ste­hen den Län­dern 100 Mil­li­ar­den Euro aus dem Son­der­ver­mö­gen zur Ver­fü­gung. „Das Land Hes­sen ist nun auf­ge­for­dert, die­se Mit­tel eben­falls kon­se­quent für die Sport­stät­ten­in­fra­struk­tur zu nut­zen und eige­ne Pro­gram­me auf­zu­le­gen“, so Rott­wilm weiter.

Inter­es­sen­be­kun­dun­gen zum Förderprogramm

Die Kom­mu­nen kön­nen ihre Inter­es­sen­be­kun­dun­gen zum För­der­pro­gramm “Sanie­rung kom­mu­na­ler Sport­stät­ten” bis zum 15. Janu­ar 2026 aus­schließ­lich digi­tal über das För­der­por­tal des Bun­des easy-​Online ein­rei­chen. Das Por­tal wird ab dem 10. Novem­ber 2025 frei­ge­schal­tet sein. Ein­zel­hei­ten kön­nen dem Pro­jekt­auf­ruf ent­nom­men werden.

Hier geht es zum Pro­jekt­auf­ruf… https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen unter… https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Bild Sport­platz: Image by Blueeyes from Pix­a­bay