Ab dem 10. November können Kommunen Anträge für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten” stellen. „Das sind gute Nachrichten für den Schwalm-Eder-Kreis und das Frankenberger Land. Es besteht nun die Möglichkeit, bei uns vor Ort dringend nötige Sanierungen anzugehen”, erklärt SPD-Bundestagsabgeordneter Dr. Philipp Rottwilm. Mit der sogenannten Sportmilliarde stellt der Bund aus dem Sondervermögen Infrastruktur in dieser Legislaturperiode eine Milliarde Euro bereit, um die Modernisierung vor Ort zu unterstützen – von Hallenbädern über Freibäder und Sporthallen bis hin zu Sportplätzen.
„Als Bau- und Kommunalpolitiker habe ich mich persönlich dafür eingesetzt, dass die Sportmilliarde kommt. Damit senden wir ein wichtiges Signal“, betont Rottwilm. Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen und in Ausnahmefällen auch Neubauten. In Abstimmung mit der Kommune kann dabei auch die Sanierung vereinseigener Anlagen gefördert werden.
Ob energetische Sanierung einer Turnhalle, Modernisierung eines Freibads oder Erneuerung von Sportplatzanlagen – das Programm deckt unterschiedlichste Bedarfe ab. Die Förderhöhe liegt zwischen 250.000 Euro und acht Millionen Euro. „Gefördert werden Vorhaben, die eine gewisse Größenordnung haben “, erklärt der Bundestagsabgeordnete. Der Bundesanteil beträgt 45 Prozent der förderfähigen Kosten, bei Kommunen in Haushaltsnotlage sogar 75 Prozent.
„Intakte Sportstätten sind das Fundament für Bewegung und Begegnung. Sie halten gesund, stärken den Zusammenhalt und ermöglichen den Vereinen ihre wichtige Arbeit”, sagt Dr. Philipp Rottwilm. Anträge können bis zum 15. Januar 2026 gestellt werden. „Diese Chance sollten wir gemeinsam nutzen. Ich stehe für Fragen und Unterstützung gerne zur Verfügung.“
Zusätzlich zur Sportmilliarde des Bundes stehen den Ländern 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen zur Verfügung. „Das Land Hessen ist nun aufgefordert, diese Mittel ebenfalls konsequent für die Sportstätteninfrastruktur zu nutzen und eigene Programme aufzulegen“, so Rottwilm weiter.
Interessenbekundungen zum Förderprogramm
Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen zum Förderprogramm “Sanierung kommunaler Sportstätten” bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein. Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden.
Hier geht es zum Projektaufruf… https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html
Weitere Informationen unter… https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=2