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Wirt­schafts­boos­ter und Bau-Turbo

Der Deut­sche Bun­des­tag hat die­se Woche das Gesetz für ein steu­er­li­ches Inves­ti­ti­ons­so­fort­pro­gramm beschlos­sen, das den Wirt­schafts­stand­ort Deutsch­land auf einen neu­en Wachs­tums­pfad brin­gen wird. Mit dem Wachs­tums­boos­ter wird es spür­ba­re Vor­tei­le auch für Unter­neh­men und Kom­pen­sa­tio­nen für Kom­mu­nen im Wahl­kreis Schwalm-​Eder und dem Fran­ken­ber­ger Land geben.

Mit geziel­ten Steu­er­an­rei­zen, einer ver­bes­ser­ten For­schungs­för­de­rung und umfang­rei­chen Inves­ti­ti­ons­hil­fen für Kom­mu­nen infol­ge der Eini­gung zwi­schen Bund und Län­dern wird ein umfas­sen­des Maß­nah­men­pa­ket geschnürt, das Wirt­schaft, Inno­va­ti­on und regio­na­le Ent­wick­lung glei­cher­ma­ßen stärkt. 

Dr. Phil­ipp Rott­wilm, Mit­glied im Finanz­aus­schuss, erklärt: „Wir kur­beln jetzt mit dem Wachs­tums­boos­ter die Wirt­schaft an und wol­len damit auch gute Arbeits­plät­ze in den Betrie­ben vor Ort sichern. Mit die­sem Reform­ge­setz haben wir zügig Hand­lungs­fä­hig­keit bewie­sen, um für neue wirt­schaft­li­che Stär­ke zu sor­gen. Unse­re Boos­ter für den Stand­ort Deutsch­land: Super­ab­schrei­bun­gen für Inves­ti­tio­nen und Elek­tro­mo­bi­li­tät, eine star­ke For­schungs­för­de­rung und eine kla­re Unter­stüt­zung für unse­re Kommunen.“

Beson­ders erfreu­lich sind die Aus­wir­kun­gen im Wahl­kreis. Der Bund über­nimmt voll­stän­dig bis 2029 die steu­er­lich beding­ten Min­der­ein­nah­men der Kom­mu­nen. Dafür hat sich in den Ver­hand­lun­gen vor allem auch Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Lars Kling­beil stark gemacht. Außer­dem stellt der Bund 100 Mil­li­ar­den Euro aus einem Son­der­ver­mö­gen für Inves­ti­tio­nen der Län­der und Kom­mu­nen bereit – etwa in moder­ne Schu­len, Kitas, Kran­ken­häu­ser, den sozia­len Woh­nungs­bau oder kul­tu­rel­le Ein­rich­tun­gen. Die­se Mit­tel flie­ßen unbü­ro­kra­tisch und pau­schal an die Län­der. Sie sol­len vor Ort schnell ein­ge­setzt wer­den können.

Hin­ter­grund: Abschrei­bun­gen für Elek­tro­fahr­zeu­ge und Unternehmensteuersenkung

Kern­ele­men­te des Pakets sind die Wie­der­ein­füh­rung einer gro­ßen degres­si­ven Abschrei­bung für Inves­ti­tio­nen, höhe­re Abschrei­bun­gen für Elek­tro­fahr­zeu­ge in Unter­neh­men und eine schritt­wei­se Sen­kung der Unter­neh­men­steu­ern ab dem Jahr 2028. Ergänzt wird dies durch eine umfas­sen­de Aus­wei­tung der steu­er­li­chen For­schungs­zu­la­ge. „Gera­de klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men, die in Inno­va­ti­on inves­tie­ren, pro­fi­tie­ren hier­von stark. Das Gesetz bringt nicht nur wirt­schaft­li­chen Schwung – es ist auch eine Inves­ti­ti­on in unse­re Zukunfts­fä­hig­keit“, betont Rottwilm.

Mit dem heu­ti­gen Beschluss wür­de ein star­kes Signal für wirt­schaft­li­che Sta­bi­li­tät, kom­mu­na­le Hand­lungs­fä­hig­keit und sozia­len Fort­schritt gesetzt, so Rott­wilm wei­ter. Schon in der Exper­ten­an­hö­rung im Finanz­aus­schuss, deren Mit­glied Rott­wilm ist, wur­de deut­lich, dass Wirt­schafts­wis­sen­schaft­ler den Gesetz­ent­wurf der Koali­ti­on für einen Investitions-​Booster weit­ge­hend posi­tiv beurteilten.

Mit dem Bau-​Turbo gegen Wohnungsmangel

Bei den Haus­halts­ver­hand­lun­gen gibt es ein kla­res Plus für die Bau­po­li­tik. Der Etat steigt 2025 auf 7,4 (2024: 6,7) Mil­li­ar­den Euro. 2026 sol­len es dann 7,6 Mil­li­ar­den Euro sein. Von 2025 bis 2029 stellt der Bund die Rekord­sum­me von ins­ge­samt 23,5 Mil­li­ar­den Euro zur Verfügung

Wie das Minis­te­ri­um beton­te, sol­len bis 2029 die jähr­li­chen Mit­tel für die Städ­te­bau­för­de­rung schritt­wei­se auf 1,58 Mil­li­ar­den Euro ver­dop­pelt wer­den. Für den sozia­len Woh­nungs­bau ste­hen im lau­fen­den Jahr 3,5 Mil­li­ar­den Euro bereit. Für 2026 sind es vier Mil­li­ar­den Euro, 2027 fünf Mil­li­ar­den, 2028 und 2029 jeweils 5,5 Milliarden.

Für mehr neue Woh­nun­gen soll bis 2030 von den bis­her gel­ten­den Vor­schrif­ten des Pla­nungs­rechts abge­wi­chen wer­den kön­nen, wenn die Kom­mu­nen das selbst so wol­len. Dabei geht es etwa um Ver­än­de­run­gen von Bebauungsplänen. 

Rott­wilm, der Bür­ger­meis­ter der Gemein­de Neu­en­tal war, erläu­tert die Vor­tei­le für die Kom­mu­nen: “So kön­nen ein Haus oder ein gan­zer Stra­ßen­zug nun über die vom Bebau­ungs­plan vor­ge­ge­be­nen Maße hin­aus auf­ge­stockt wer­den, ohne dass der Plan geän­dert wer­den muss. Ein enor­mer Zeitgewinn.“

Rott­wilm, der auch Mit­glied im Aus­schuss für Woh­nen, Stadt­ent­wick­lung, Bau­we­sen und Kom­mu­nen ist, betont dabei, dass die im Pla­nungs­recht und bei der Ver­fah­rens­be­schleu­ni­gung ange­kün­dig­ten Refor­men wie §246e BauGB, Geneh­mi­gungs­fik­tio­nen, Stich­tags­re­ge­lun­gen und ver­ein­fach­te Umwelt­prü­fun­gen gera­de Bau­trä­ger durch gerin­ge­ren Auf­wand wie­der fürs Bau­en begeis­tern sollen. 

Schnel­ler und güns­ti­ger Bau­vor­ha­ben rea­li­sie­ren kön­nen – das bringt der Bau-​Turbo“, so der zustän­di­ge Bericht­erstat­ter in der SPD-Bundestagsfraktion.

Hin­ter­grund: Schnel­le­re Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren und weni­ger Planungskosten

Ein­füh­rung § 246e BauGB: Für Vor­ha­ben, die Wohn­raum schaf­fen, und für sozia­le und kul­tu­rel­le Infra­struk­tur wer­den bis 31.12.2030 Abwei­chun­gen vom Pla­nungs­recht ermöglicht

Erwei­te­rung §31.3 BauGB: Gemein­den kön­nen von Bebau­ungs­plä­nen abwei­chen, um Woh­nungs­bau zu ermöglichen

Aus­deh­nung §34a BauGB: Mehr Mög­lich­kei­ten zur Abwei­chung vom Ein­fü­gungs­ge­bot im unbe­plan­ten Innenbereich

Ver­län­ge­rung §201a und §250 BauGB bis 2030/​31: Gemein­den kön­nen Gebie­te mit ange­spann­tem Woh­nungs­markt bestim­men, wo Bebau­ungs­plä­ne beschleu­nigt wer­den, und dort Auf­tei­lungs­ver­bot verhängen

TA Lärm: Gemein­den kön­nen von den Bestim­mun­gen der TA-​Lärm in begrün­de­ten Fäl­len abwei­chen (begrün­det sind all sol­che Fäl­le, bei denen eine Abwei­chung zum Errei­chen der Stadt­ent­wick­lungs­zie­le not­wen­dig ist).

Bild­nach­weis:

Shar­pic SPD-Bundestagsfraktion

Image by Gerd Alt­mann from Pix­a­bay