Der Deutsche Bundestag hat diese Woche das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm beschlossen, das den Wirtschaftsstandort Deutschland auf einen neuen Wachstumspfad bringen wird. Mit dem Wachstumsbooster wird es spürbare Vorteile auch für Unternehmen und Kompensationen für Kommunen im Wahlkreis Schwalm-Eder und dem Frankenberger Land geben.
Mit gezielten Steueranreizen, einer verbesserten Forschungsförderung und umfangreichen Investitionshilfen für Kommunen infolge der Einigung zwischen Bund und Ländern wird ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt, das Wirtschaft, Innovation und regionale Entwicklung gleichermaßen stärkt.
Dr. Philipp Rottwilm, Mitglied im Finanzausschuss, erklärt: „Wir kurbeln jetzt mit dem Wachstumsbooster die Wirtschaft an und wollen damit auch gute Arbeitsplätze in den Betrieben vor Ort sichern. Mit diesem Reformgesetz haben wir zügig Handlungsfähigkeit bewiesen, um für neue wirtschaftliche Stärke zu sorgen. Unsere Booster für den Standort Deutschland: Superabschreibungen für Investitionen und Elektromobilität, eine starke Forschungsförderung und eine klare Unterstützung für unsere Kommunen.“
Besonders erfreulich sind die Auswirkungen im Wahlkreis. Der Bund übernimmt vollständig bis 2029 die steuerlich bedingten Mindereinnahmen der Kommunen. Dafür hat sich in den Verhandlungen vor allem auch Bundesfinanzminister Lars Klingbeil stark gemacht. Außerdem stellt der Bund 100 Milliarden Euro aus einem Sondervermögen für Investitionen der Länder und Kommunen bereit – etwa in moderne Schulen, Kitas, Krankenhäuser, den sozialen Wohnungsbau oder kulturelle Einrichtungen. Diese Mittel fließen unbürokratisch und pauschal an die Länder. Sie sollen vor Ort schnell eingesetzt werden können.
Hintergrund: Abschreibungen für Elektrofahrzeuge und Unternehmensteuersenkung
Kernelemente des Pakets sind die Wiedereinführung einer großen degressiven Abschreibung für Investitionen, höhere Abschreibungen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen und eine schrittweise Senkung der Unternehmensteuern ab dem Jahr 2028. Ergänzt wird dies durch eine umfassende Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage. „Gerade kleine und mittlere Unternehmen, die in Innovation investieren, profitieren hiervon stark. Das Gesetz bringt nicht nur wirtschaftlichen Schwung – es ist auch eine Investition in unsere Zukunftsfähigkeit“, betont Rottwilm.
Mit dem heutigen Beschluss würde ein starkes Signal für wirtschaftliche Stabilität, kommunale Handlungsfähigkeit und sozialen Fortschritt gesetzt, so Rottwilm weiter. Schon in der Expertenanhörung im Finanzausschuss, deren Mitglied Rottwilm ist, wurde deutlich, dass Wirtschaftswissenschaftler den Gesetzentwurf der Koalition für einen Investitions-Booster weitgehend positiv beurteilten.
Mit dem Bau-Turbo gegen Wohnungsmangel
Bei den Haushaltsverhandlungen gibt es ein klares Plus für die Baupolitik. Der Etat steigt 2025 auf 7,4 (2024: 6,7) Milliarden Euro. 2026 sollen es dann 7,6 Milliarden Euro sein. Von 2025 bis 2029 stellt der Bund die Rekordsumme von insgesamt 23,5 Milliarden Euro zur Verfügung
Wie das Ministerium betonte, sollen bis 2029 die jährlichen Mittel für die Städtebauförderung schrittweise auf 1,58 Milliarden Euro verdoppelt werden. Für den sozialen Wohnungsbau stehen im laufenden Jahr 3,5 Milliarden Euro bereit. Für 2026 sind es vier Milliarden Euro, 2027 fünf Milliarden, 2028 und 2029 jeweils 5,5 Milliarden.
Für mehr neue Wohnungen soll bis 2030 von den bisher geltenden Vorschriften des Planungsrechts abgewichen werden können, wenn die Kommunen das selbst so wollen. Dabei geht es etwa um Veränderungen von Bebauungsplänen.
Rottwilm, der Bürgermeister der Gemeinde Neuental war, erläutert die Vorteile für die Kommunen: “So können ein Haus oder ein ganzer Straßenzug nun über die vom Bebauungsplan vorgegebenen Maße hinaus aufgestockt werden, ohne dass der Plan geändert werden muss. Ein enormer Zeitgewinn.“
Rottwilm, der auch Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen ist, betont dabei, dass die im Planungsrecht und bei der Verfahrensbeschleunigung angekündigten Reformen wie §246e BauGB, Genehmigungsfiktionen, Stichtagsregelungen und vereinfachte Umweltprüfungen gerade Bauträger durch geringeren Aufwand wieder fürs Bauen begeistern sollen.
„Schneller und günstiger Bauvorhaben realisieren können – das bringt der Bau-Turbo“, so der zuständige Berichterstatter in der SPD-Bundestagsfraktion.
Hintergrund: Schnellere Genehmigungsverfahren und weniger Planungskosten
Einführung § 246e BauGB: Für Vorhaben, die Wohnraum schaffen, und für soziale und kulturelle Infrastruktur werden bis 31.12.2030 Abweichungen vom Planungsrecht ermöglicht
Erweiterung §31.3 BauGB: Gemeinden können von Bebauungsplänen abweichen, um Wohnungsbau zu ermöglichen
Ausdehnung §34a BauGB: Mehr Möglichkeiten zur Abweichung vom Einfügungsgebot im unbeplanten Innenbereich
Verlängerung §201a und §250 BauGB bis 2030/31: Gemeinden können Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmen, wo Bebauungspläne beschleunigt werden, und dort Aufteilungsverbot verhängen
TA Lärm: Gemeinden können von den Bestimmungen der TA-Lärm in begründeten Fällen abweichen (begründet sind all solche Fälle, bei denen eine Abweichung zum Erreichen der Stadtentwicklungsziele notwendig ist).
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