Springe zum Inhalt

Aus der Sit­zungs­wo­che — Was uns im Wahl­kreis noch so interessiert

Ent­las­tung und Gerech­tig­keit am Wohnungsmarkt

Wir schaf­fen Ent­las­tung am Woh­nungs­markt, denn Woh­nen ist ein Grund­recht. Über die Hälf­te der Men­schen in Deutsch­land leben zur Mie­te. Zu vie­le Men­schen machen sich jeden Monat Sor­gen, ob das Geld fürs Woh­nen noch reicht. Des­halb haben wir die Miet­preis­brem­se verlängert.

Der Deut­sche Bun­des­tag hat über die Ver­län­ge­rung der Miet­preis­brem­se abge­stimmt: Das Gesetz der Koali­ti­on sieht vor, dass die Rege­lung wei­te­re vier Jah­re bis Ende 2029 gilt. Ohne Ver­län­ge­rung wür­de sie Ende die­ses Jah­res auslaufen.

Und es bleibt nicht dabei: Wir wol­len Kurz­zeit­ver­mie­tung, möblier­tes Woh­nen auf Zeit und Index­miet­ver­trä­ge bes­ser regulieren.

Gleich­zei­tig wol­len wir mit dem Bau-​Turbo weni­ger Büro­kra­tie, ein neu­es Tem­po und gerin­ge­re Kos­ten beim Woh­nungs­bau errei­chen. So ermög­li­chen wir schnell mehr Woh­nun­gen und Häu­ser (Sie­he Bei­trag zum Bau-Turbo).

Funk­lö­cher end­lich schlie­ßen – Mobil­funk und Glas­fa­ser schnel­ler ausbauen

In Deutsch­land gibt es immer noch zu vie­le Funk­lö­cher und Gebie­te mit unzu­rei­chen­der Netz­ab­de­ckung. Lang­wie­ri­ge Planungs- und Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren brem­sen den schnel­len Ausbau.

Das ändern wir jetzt: Glasfaser- und Mobil­funk­aus­bau bekom­men die Prio­ri­tät, die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger und Unter­neh­men zu Recht erwar­ten. Wir defi­nie­ren dabei den Aus­bau als über­ra­gen­des öffent­li­ches Inter­es­se und geben ihm damit einen wich­ti­gen Schub. Für Netz­ver­bin­dung statt Funk­lö­cher, Glas­fa­ser, das mehr Tem­po macht und eine Ver­bin­dung für alle – gera­de auch auf dem Land.

Dazu haben die Uni­ons­frak­ti­on und die SPD-​Fraktion einen Gesetz­ent­wurf „zur Ände­rung des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­set­zes und zur Fest­stel­lung des über­ra­gen­den öffent­li­chen Inter­es­ses für den Aus­bau von Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­net­zen“ (21/​319) vor­ge­legt, über den der Bun­des­tag in die­ser Woche erst­mals bera­ten konnte.

Mit dem TKG-​Änderungsgesetz soll die Bedeu­tung des Netz­aus­baus gesetz­lich klar­ge­stellt wer­den, um ent­spre­chen­den Aus­bau­vor­ha­ben in Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren ein beson­de­res Gewicht zu ver­lei­hen. So sol­len unter ande­rem Pla­nungs­vor­ha­ben im Bereich Mobilfunk- und Glas­fa­ser­aus­bau beschleu­nigt wer­den. Die Rege­lung soll befris­tet bis zum 31. Dezem­ber 2030 gel­ten und muss dann in allen Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren berück­sich­tigt werden.

Für mehr Bil­dungs­ge­rech­tig­keit im Ganz­tag: Län­der und Kom­mu­nen bekom­men mehr Zeit

Damit der Aus­bau der Ganz­tags­be­treu­ung auch trotz Fach­kräf­te­man­gel und Lie­fer­eng­päs­sen vor­an­schrei­ten kann, geben wir Län­dern und Kom­mu­nen mehr Zeit, die Bun­des­mit­tel von 3,5 Mil­li­ar­den zu verwenden.

Die Frist­ver­län­ge­rung für das Ganztags-​Investitionsprogramm des Bun­des bis 2029 schafft vor Ort Sicher­heit, um wei­ter flä­chen­de­ckend hoch­wer­ti­ge Ganz­tags­an­ge­bo­te zu schaf­fen. Wir stär­ken so Bil­dungs­ge­rech­tig­keit und för­dern die Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf.

Bil­der­nach­weis: Image by wal_​172619 from Pix­a­bay, Image by Anne Ver­schraa­gen from Pix­a­bay, Image by steveriot1 from Pix­a­bay